Erwerb von Software aus Drittland in Unternehmensgründung - wie verbuchen?

Hallo,

ich habe Anfang des Jahres meine Gründungsunterlagen abgegeben. Habe die zurückerhalten und nun auch meine Steuernummer vom FA bekommen, jedoch aber noch keine Ust ID.

Ich habe aber bereits jetzt schon Anwendungssoftware im Drittland (UK) gekauft, die zwar auf meine Adresse ausgestellt ist, aber aufgrund fehlender Ust ID natürlich mit 19% VAT ausgewiesen wurde. Mit Ust ID wäre dies natürlich ein klassischer Reverse Charge Umsatz, doch wie sieht es ohne aus?

Kann ich diese Rechnung ohne großen Aufwand verbuchen? Kann ich die VAT beim FA geltend machen (Vorsteuer)? Oder müsste ich hier theoretisch mich im Ausland erst anmelden?

(Der Betrag ist jetzt nicht hoch, deshalb steht die Frage im Raum, ob das einfach zu buchen ist)

Vielen Dank für helfende Kommentare.

Bert