wir haben nach der Ausbildung unserer Mitarbeiterin übernommen. Haben Sie mit einer neuen Personalnummer angelegt.
Jetzt war sie innerhalb der ersten 4 Wochen krank, was wir dann als Lohnfortzahlung krank eingetragen haben. Das Programm macht jetzt eine Fehlermeldung und und sagt dass in den ersten 4 Wochen kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
Krankenkasse sagt, dass Anspruch besteht, da Arbeitsverhältnis weiter bestand, nur Übernahme nach Ausbildung und daher auch Erstattung nach U1.
Unter den Stammdaten haben wir auch bereits angegeben, dass sie noch unter einer anderern Personalnummer geführt wird.
das Programm weiß nichts von der vorherigen Ausbildung und denkt durch den Eintritt, dass der MA neu ist. Der Haken, dass der Mitarbeiter unter einer weiteren Personalnummer geführt wird, ist nur bei einer Beschäftigung während der Elternzeit gedacht.
In dem Fall kann man den Erstattungsantrag nur über sv.net versenden und erfasst als Fehlzeit eine sonstige bezahlte Freistellung.
Für die Zukunft einfach keine neue Personalnummer nach der Ausbildung bei Weiterbeschäftigung anlegen: