ich habe im Januar 2023 von meiner Krankenversicherung eine Zahlung erhalten, weil ich in 2021 zuviel Krankenversicherungsbeiträge bezahlt habe.
Welche Kategorie muss ich da wählen? Einfach Sonstige Einnahmen?
Kann mir da jemand bitte helfen?
Die Beiträge habe ich als Sozialabgaben kategorisiert, aber wie kategorisiere ich Erstattungen wegen zuviel bezahlter Krankenversicherungsbeiträge?
Also Deine Beiträge sind keine Betriebsausgaben (bzw. Einnahmen), demnach ist das Privatentnahme (-einlage), wenn Du es vom Firmenkonto bezahlst. Zumindest meiner Ansicht nach.
Was ich bisher herausgefunden habe: bei freiberuflern sind die Krankenversicherungsbeiträge als sonderausgaben bis 2800 jährlich von den steuer absetzbar. Bei erstattungen sind diese im jahr der erstattung mit den beiträgen zu verrechnen.
Ich muss also doch irgendwie eine kategorie bei lexoffice finden, die meine erstattung der kv-beiträgen mit den gezahlten kv-beiträgen verrechnet.
Bei der kategorie sonstige einnahmen oder privateeinzahlung würden die in 2023 tatsächlich bezahlten kv-beiträge dann bei der Steuererklärung nicht korrekt berechnet werden, oder nicht?
Ich glaube ich brauche eine kategorie „negative sonderausgaben“ oder so.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen? Ich finde einfach keine Lösung.
Vielen Dank vorab
Als Selbstständiger die Krankenversicherung über das Geschäftskonto zu bezahlen, ist vollkommen normal! Lass dich da nicht verwirren, ich kennen keinen Selbstständigen, der das nicht auch so macht, also alles gut!
Lexofice hat auch dafür ein entsprechendes Konto: Versicherungen (Privat)…dadurch wird es auch nicht als Betriebsausgabe angerechnet, so wie es richtig ist.
Bei deiner Privaten Steuererklärung kannst du dann deine Krankenversicherung angeben als Vorsorgeaufwendung.
Zu deiner Frage: Verbuche dies bitte nicht unter Einnahmen, weil das ist es auf keinem Fall !
Richtig wäre als Belegtyp Ausgabenminderung zu wählen.
Dann kannst du es unter Versicherungen (privat) verbuchen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Liebe Grüße
Marco
Hallo Marco,
Vielen Dank für Deine Hilfe. Ich mach das zum ersten Mal und verstehe das alles noch nicht so ganz.
Wenn ich die Kategorie Ausg Minderung wähle mit Art der Ausgabe Versicherungen privat, dann kann ich nicht speichern ohne einen Lieferanten und Belegnummer anzugeb3n.
Heisst das ich muss eine rechnung hierüber erstellen an die Krankenkasse?
Vielen Dank vorab!!
Kein Problem, dafür gibt es die Community u.a. auch.
Das
widerspricht dem
Lieferant:in ist kreditorisch, also Eingangsbelege. Du kannst hier einen Eingangsbeleg (z.B. das Beitragsschreiben)hinterlegen, was ich jedoch für nicht sinnvoll erachte.
Du kannst aber Deine Krankenkasse als Lieferant:in anlegen und dann dieser Buchung zuweisen. Alternativ eine/ Sammellieferant:in anlegen, welche für diverse Dinge genutzt wird.
Da es sich hierbei jedoch um keine Betriebsausgabe handelt ist das Ganze meiner Ansicht nach einfach mit dem Punkt Privateinlage zu erledigen und wird erst wieder bei der Einkommenssteuer relevant. Wenn Du die Krankenkassenbeitrag immer als Ausgaben erfasst, dann nimmst Du diese Kategorie und erfasst es dort als Ausgabenminderung. Fertig.