habe mal eine Frage zum Anlegen einer neuen „Firma“ in Lexware Buchhalter (21.51). Nachdem ich alle EB-Buchungen (am 1. 1. ) gemacht habe und mir die Bilanz anzeigen lasse, meldet LW eine Abweichung. Meine Frage ist, ob es richtig ist bei Neuanlage einer Firma an einem 1.1. anzufangen oder ob es nicht besser ist bspw. am 31.12. des Vorjahres anzufangen und dann einen Jahresabschluß generieren zu lassen. Würde dann die Abweichung aus dem Bericht verschwinden? Ich denke das sollte sie ja eigentlich.
Vielen Dank im Voraus für erhellende Erläuterungen,
idealerweise sollte man das Vorjahr nehmen und die dort (ja sicherlich bereits bekannten Werte) als Salden buchen und dann den JA erstellen und dann den Jahreswechsel durchführen.
Es sollte aber natürlich auch mit Start am 01.01. funktionieren.
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe es jetzt genau so gemacht, wie du beschrieben hast, also die Saldenvorträge (mit den drei Hilfskonten 9000 Saldenvorträge Sachkonten, 9009 SV Kreditoren, 9008 SV Debitoren) gebucht und danach LW den JA generieren lassen. Leider ist das Ergebnis identisch wie beim ersten Mal. LW gibt die Fehlermeldung aus „Bei der Eröffnungsbilanz ist eine Abweichung von xxxx € vorhanden“. Der Betrag entspricht genau dem Jahresfehlbetrag in der Bilanz.
Woran liegt das? Müsste dieser aus der EB nicht eigentlich ganz verschwinden…?