Eröffnungsbilanz nicht ausgeglichen

Guten Morgen zusammen,
frohes neues Jahr. Ich habe da ein Problem mit der Bilanz.
Wenn ich die EB-Werte eingetragen habe, stimmt meine Aktiva und Passiva. Jedoch meldet Lexware „Eröffnungsbilanz nicht ausgeglichen“. Folgendes vorweg. Wenn ich die reinen EB-Werte eingetragen habe und auf die Bilanz für 2022 gehe, erscheint keine Fehlermeldung, da die Bilanz 2022 noch von meinem Steuerberater gemacht wurde und es dort nur die „reinen“ EB-Werte gibt. Die Werte stimmen auch mit der Bilanz 2022 exakt überein. Nun habe ich die 2023 selbstständig gebucht und zack bei Auswertung „Bilanz 2023“ erscheint der Fehler „Eröffnungsbilanz nicht ausgeglichen“. Ich finde den Fehler aber nicht.
Wer kann mir helfen.

Hi,

Du bist beim Jahreswechsel bzw. der Neuanlage des neuen Buchungsjahres wie folgt vorgegangen?

Ich habe das Buchungsjahr 2022 nicht geschlossen. Ich habe das Buchungsjahr 2023 angelegt (Jahreswechsel → Neues Buchungsjahr (ohne Jahresabschluss im neuen Geschäftsjahr weiterbuchen … ) die Werte manuell eingetragen. Liegt das Problem darin, dass ich das Jahr 2022 nicht abgeschlossen habe ? Wenn ich das Jahr 2022 abschliesse, ist mein Problem dann gelöst oder muss ich die manuell eingetragenen Werte stornieren und mit der Vortragsaktualisierung nochmal neu eingeben ? Danke. schon mal vorab.

Du musst das Vorjahr nicht abschliessen.

Die Frage ist, ob Du mit Saldenvortrag das neue Jahr erstellt hast, oder diese Option aktiv abgelehnt? Denn wenn Du den automatischen Vortrag genutzt hast und dann nochmal manuell Werte angelegt hast, sind diese natürlich doppelt.

Guten Morgen,
es gab keinen automatischen Vortrag, da das Jahr 2022 und auch die Jahre davor ja noch von unserem Steuerberater gebucht wurden. Ich habe praktisch jungfräulich das Jahr 2023 begonnen. Nun habe ich die Werte aus dem Jahre 2022 von unserem Steuerberater bekommen gehabt, und habe diese manuell eingetragen. Aber wie gesagt, es kommt diese Fehlermeldung. Brauchst Du irgendwelche Ausdrucke ? Ich anonymisiere diese.
Gruss

Ich habe folgendes noch hinzuzufügen: Es erscheint das Bild „Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Passiva und GuV stimmen nicht überein“. Es sind bebuchte Konten vorhanden, die keiner GuV oder Bilanzposition zugeordnet sind. Ich habe Lexware Scout gestartet … aber es werden keine Probleme anzeigt. Probleme (0). Allerdings schreibt Lexware unter Hinweise " Um die Eröffnungsbilanz auszugleichen, … wechseln Sie zu Menü: Buchen/Summen- und Saldenvortrag und erfassen dort die Saldenvorträge. Habe ich ja manuell gemacht. Irgendwo ist da der Wurm drin.

Ich empfehle Dir die Kontaktaufnahme mit der Lexware Hotline. Von dort aus kann bei Bedarf auch via Fernwartung mit auf Deinen PC geschaut werden um die Ursache zu ermitteln.

Bitte gib hier kurz Rückinfo, wenn es geklärt wurde. Vielen Dank.

Guten Abend,

ich trage die EB-Werte auch oft manuell vor, da die Bilanz vom Steuerberater für das letzte Jahr noch nicht vorliegt.

Du kannst eine Probe machen, ob du alle EB-Werte vorgetragen hast, indem du alle 9er EB-Konten, 9000 EB-Wert Sachkonten, 9008 EB-Wert Debitoren und 9009 EB-Wert Kreditoren zusammen addierst. Soll minus Haben muss dabei 0,00 ergeben.

Wenn nicht:

  • Hast du deine Umsatzsteuerzahllast bzw. -erstattung vorgetragen? (Alle Konten USt abzüglich VSt zusammenrechnen. Nicht den Wert aus der UST-Erklärung nehmen, da es zu Rundungsdifferenzen gekommen sein kann)
  • Hast du den Gewinn/Verlust vorgetragen?

Für diese beiden Werte musst du manuell den EB-Wert ermitteln bzw. vortragen. Meist liegt das Problem der Unausgeglichenheit bei diesen Werten.

Viele Grüße

Ute

Guten Abend Ute,
Ich habe die Werte vom Steuerberater vorgetragen.
Aktiva und Passiva gleichen sich aus.
Die Eröffnungsbilanz ist nicht ausgeglichen. Es ist ein Fehlbetrag xxxxx vorhanden.
Ich habe die GuV schon durchforstet. Weiss aber nicht, wo ich noch suchen soll.

Hallo Syliva,

ich meine auch die Eröffnungsbilanz. Diese kann nur stimmen, wenn die Summe aller EB-Wert-Konten (bei mir die 9er-Konten) Null ist. Wenn die Summe nicht Null ist, ist deine Eröffnungsbilanz nicht ausgeglichen.

Ich trage die EB-Werte mit Hilfe der Summen- und Saldenliste aus dem Vorjahr vor. In der Summen- und Saldenliste aus dem Vorjahr sind aber nicht der Gewinn/Verlust und die USt-Zahllast aus der USt-Erklärung enthalten.

Schau dir doch mal deine Eröffnungsbilanz an. Es wird doch die Abweichung angegeben. Dann schau dir deinen Gewinn/Verlust und deine USt-Erklärung aus dem letzten Jahr an und rechne diese beiden Werte zusammen. Ist das die Abweichung?

Die Werte aus der GuV werden nicht vorgetragen; nur Bilanzwerte.

Viele Grüße

Ute

Hallo Ute, ich schaue es mir mal in Ruhe an und melde mich dann dazu.
Du bist ja Anwenderin von Lexware pro.
Wie buchst Du Abschlussbuchungen vom Anlagevermögen in der Handelsbilanz bzw. Steuerbilanz ? oder kannst Du mir einen Tipp geben, wo ich sowas finde.
Eigentlich möchte ich das nicht manuell machen. Lexware gibt ja eine automatische Buchung vor. Aber wie stelle ich Handelsrecht bzw. Steuerrecht ein.

Hallo Sylvia,

meinst du mit Abschlussbuchung vom Anlagevermögen in die Steuerbilanz die Abschreibung?

Abschreibung an Pkw/Geschäftsausstattung/oder anderes AV

Oder schreib mal ein Bespiel, was du meinst.

VG Ute

Hallo Ute,
Danke schon mal vorab, dass Du dich meinem Problem so annimmst.
Also die Buchungssätze für die Abschreibungen sind mir schon klar. Da brauche ich keine Unterstützung. Ich habe Dir zu. meinem Problem einen Screenshot aus der Buchhaltung gemacht.
Dort sieht Du, dass es 3 Buchungsarten gibt.
Lfd. Buchführung ist selbsterklärend. Dort würde ich eigentlich auch die lfd. Abschreibungen aus dem Handelsrecht buchen. Oder kommen die unter der Buchungsart „Abschlussbuchung“ ?
Die Buchart „steuerl. Abschlussbuchung“ würde ich m.E. nehmen für den Bereich „Steuerrecht“. Stimmst Du mir da zu ?

Ferner habe ich Dir ein Screenshot gemacht aus dem Anlagevermögen.
Wie ist das zu verstehen ?
Bildschirmfoto 2024-01-11 um 19.19.03
Kannst Du. mir da weiterhelfen ?
Gruss. Sylvia

Hallo Sylvia,

ich kann bei meinem Lexware Buchhalter Plus nur zwischen Stapelbuchen und Dialogbuchen auswählen. Ich buche alle Buchungen erst einmal in den Stapel (lfd. Buchhaltung und die Abschlussbuchungen), schaue mir dann an, ob alles passt und erst danach übertrage ich den Stapel in das Journal.

Wenn du trennen möchtest, würde ich die steuerlichen Abschlussbuchungen wählen. Du kannst dir ja erst mal im Stapel anschauen, was passiert wenn du die Buchungsarten variierst. Aber wie bereits erwähnt, diese Unterscheidung der Buchungsarten habe ich nicht.

Für die E-Bilanz musst du einen Jahresabschluss einreichen, der den steuerrechlichen Anforderungen genügt. Wenn du eine Handelsbilanz erstellst, musst du noch eine Überleitungsrechnung erstellen, damit die E-Bilanz die steuerrechlichen Anforderungen erfüllt.

Viel Erfolg

Ute

Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.