Hallo zusammen, ich möchte ein Gewerbe in 2021 auflösen. Hierzu muss ich ja leider eine Auflösungsbilanz erstellen. Ich habe nun das Unternehmen in Lexware neu angelegt und auf Bilanzierung gestellt. Nun bin ich am Verzweifeln bei der Eröffungsbilanz, da mir eine Differenz angezeigt wird.
Eigentlich gibt es nicht viel, nur EB-Werte aus dem Anlagevermögen und ein Umsatzsteuerguthaben von 40€. Eigentlich sind meine Summen in Aktiva und Passiva gleich, aber es kommt der Hinweis der Differenz.
Ausweis ist nun in den Positionen Geschäfts/Firmenwert, Sachanlagen, sonstige Vermögensgegenstände gegen 9000 auf der Aktivseite und Verb. gg Kreditinstituten und Jahresüberschuss auf der Passiva.
Habe ich etwas vergessen?
das Gewerbe wurde zum 01.01.2021 beendet. Dazu muss ja nun eine Bilanz erstellt werden, vorher war nur Einnahme-Überschuss-Rechnung. Also muss ich ja nun eine Eröffnungsbilanz erstellen und dann gleich eine Schlussbilanz. Oder sehe ich das falsch?
Es gibt aber nicht viel, nur Anlagevermögen und USt-Erstattung. Viele Grüße Stephanie
Ich bin kein Steuerberater oder Buchhalter, aber wenn Du bisher EÜR hattest, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du „nur“ wegen der Abmeldung des Gewerbes nun zu bilanzieren hast. Du arbeitest nicht mit einem Steuerbüro zusammen?
Nun ja, habe ja noch was im Anlagevermögen… Ich mache jetzt aber erstmal nix. Das Finanzamt hat nichts angefordert, also keine Gewerbesteuererklärung etc. Warte jetzt erstmal ab. Aber trotzdem danke. LG Stephanie