Erfassung Urlaub Minijobber bei Fehlzeiten

Hallo,
unsere Minijobberin arbeitet 3 Tage die Woche.
Wenn ich den Urlaub für genau die 3 Tage erfasse an denen sie hätte arbeiten sollen, dann wird weniger Urlaub abgezogen, nämlich nur 2 Tage.
Gebe ich ihren Urlaub für 1 Woche an, werden auch 3 Tage Urlaub abgezogen.

Wie ist da die korrekte Erfasssung?

VG Andrea Jürß

Hallo Andrea,

bei den Stammdaten gibt es die Position Arbeitszeit. Dort kann man die Tage anklicken, an denen gearbeitet wird. Nur dann wird auch der Urlaub für diese, z.B. drei Tage angezeigt.

Gruß Doro @maikaefer

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Guten Morgen Doro,

danke für die Antwort.
Bei der Arbeitszeit erfasse ich für jeden Monat die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche unten rechts. In der Tabelle direkt kann ich nichts erfassen, diese ist grau hinterlegt.

VG Andrea

Hallo Doro, nach Löschung der Zahlen aus den unteren Kästchen ist nun ein Eintrag in der Tabelle möglich. Jedoch nützt mir diese leider nichts, da wir keine festgelegten Arbeitstage haben. Sie arbeitet nach Bedarf, sowie sind die Anzahl der Tage pro Woche unterschiedlich. Mal sind es nur 2 Tage die Woche, dann wieder 3 Tage die Woche.

VG Andrea

Hallo Andrea,

ahh OK, dann weiß ich auch nicht.

Gruß Doro

Moin,
nur so eine Idee,
da ein Minijob vorliegt, könnte ich mir vorstellen, dass der Urlaub anteilig vom Programm ausgerechnet wird.

Es ist ja m.E. logisch, dass wenn sie 3 Tage die Woche arbeitet, bei einer Woche Urlaub auch nur die 3 Tage gerechnet werden.

VG

Hallo Buchhaltung,

wie gesagt passiert bei der Erfassung von genau den 3 Tagen an den sie Urlaub hat, dass das Programm nur 2 Urlaubstage berechnet.
Gebe ich den Urlaub von Montag bis Freitag ein, werden auch 3 Tage Urlaub abgezogen.

Ich würde gerne einfach wissen, wie da nun die genaue Handhabe ist.

VG Andrea

VG Andrea Jürß

Hallo Andrea,

leider kenne ich mich damit nicht aus. Ich mache kein Personal.

Ich weiß nicht, was das Programm als Grundlage nimmt.
Es muss ja irgendwo etwas eingegeben sein, damit das Programm weiß wie es rechnen muss.

Es tut mir leid, das ich dir nicht helfen kann.
Vielleicht antwortet ja noch jemand, der sich auskennt.
Ich drücke dir die Daumen.

Hallo Buchhaltung,
ich habe keinesfalls eine konkrete Antwort von Dir erwartet, entschuldige, wenn dies so rüber kam :flushed:. Und ja, ich hoffe auch, das sich deswegen vielleicht jemand meldet, der sich damit auskennt und mir da weiterhelfen kann,.

VG Andrea

Hallo Andrea,

habe im online Handbuch geschaut, bei Korrekturen Urlaubskonto bzw. Arbeitszeit steht:
„Die genommenen Urlaubstage werden anhand der in den Stammdaten des Mitarbeiters unter Arbeitszeit hinterlegten Arbeitstage ermittelt. Sind unter der wöchentlichen Arbeitszeit keine Angaben gemacht worden, so wird bei Erfassung der Urlaubstage unter Fehlzeiten stets von fünf Arbeitstagen/Woche ausgegangen (Montag bis Freitag). Treffen die so ermittelten Urlaubstage nicht zu, kann unter Direkt-Eingabe der ermittelte Wert korrigiert werden.“

Du kannst also unter Korrektur Urlaubskonto bei Direkteingabe die Tage, die nicht angezeigt werden vervollständigen mit z.B. 1 Tag oder reduzieren z.B. mit -1 Tag. Die Korrektur wird bei dem genommen Urlaub auf der Abrechnung dann angezeigt.

Die Eingabe bei Arbeitszeiten ist optional, man kann also nicht alle Evantualitäten vorgeben.

Gruß Doro

Hallo Doro, danke für die Info.
Das hatte ich so auch schon gefunden, fand das aber für meinen Fall nicht ganz so erklärend.

Ich habe bei der Mitarbeiterin in den Stammdaten unter Arbeitszeit 3 Tage die Woche erfasst. Bei den Fehlzeiten habe ich Urlaub für den Zeitraum Montag bis Freitag erfasst. Bei der Fehlzeitenübersicht hat dasn System mir nun für die eine Woche 3 Tage Urlaub abgezogen.
Somit hat sich meine Frage nun geklärt.

Viele Grüße
Andrea