Erfassung 50% Elternzeit bei bestehender Teilzeitbeschäftigung

Hallo zusammen!
Ein Arbeitnehmer, der mit 32 Wochenstunden an 4 Tagen in der Woche in Teilzeit arbeitet, hat Elternzeit ab dem 27.05.2024 beantragt. Er möchte für 2 Monate, also bis 26.07.2024 nur 50% seiner üblichen Arbeitszeit leisten. Also statt 8 Stunden täglich nur 4 am Vormittag.
Wenn ich bei Lohn&Gehalt die Fehltzeit mit „Elternzeit mit Elterngeld“ erfasse und dann bei den Tagesangaben „halbe Tage“ anwähle, sind aber dann die Häckchen bei Vormittag und Nachmittag gewählt und grau hinterlegt. Es lassen sich also keine halben Tage einstellen.
Auch in der Lohnabrechnung werden bei SV-Tage dann nur 26 statt 30 angezeigt.
Hat jemand eine Idee woran das liegen kann?
Danke

Hallo @Fairfix,

herzlich Willkommen in unserer Community.

Im geschilderten Fall wird keine Fehlzeit erfasst. Es wird nur die Arbeitszeit und das Gehalt angepasst. Das ganze kannst Du unter dem Fall 2 in der nachfolgend verlinkten FAQ nachlesen:

Viele Grüße
Sancho

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Hallo Sancho!
OK, vielen Dank. Habe das so gemacht.
Für den Zeitraum 27.07.-26.08. geht er ja für 100% in Elternzeit, da kann ich dann aber die Fehlzeit „Elternzeit mit Elterngeld“ verwenden oder? In der Zeit bekommt er ja keinen Lohn. Erst dann wieder ab dem 27.08.

Hallo Fairfix,

wenn er noch 4 Stunden arbeitet, liegt keine Fehlzeit vor, sondern eine (weitere) Stundenreduzierung. Eine Fehlzeit liegt erst vor, wenn die Arbeitszeit für einen ganzen Monat 0,00 € ist.

Achtung! Du musst darauf achten, was an Bezügen herauskommt. Liegen die unter 538,00 €, ist ein Statuswechsel auf PGS 109 vorzunehmen und aus dem Mitarbeiter wird automatisch ein Minijobber.

Elternzeit ist kein Erziehungsurlaub mehr, der immer ein Vollurlaub sein musste (gesonderte Anmeldung eines Minijobs unter einer 2. Personalnummer war möglich) und Erziehungsgeld als Gebär- und Herdprämie ausgestaltet war (für Drillige gab’s den 3-fachen Betrag), während Elterngeld den Verdienstausfall teilweise ausgleichen soll.

Gruß
Rainer

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