ER ohne Beleg buchen

Hallo,

wegen der Wartungsarbeiten kann ich gerade nicht noch mal nachschauen, aber ich sah gestern, dass ich keine ER buchen kann, wenn ich keinen Beleg dazu hochlade.

Ich kaufe viel über Amazon und bekomme ganz oft keine Rechnung. Natürlich schreibe ich den Händler an, rufe Amazon an und manchmal kommen die Rechnungen dann irgendwann oder sie kommen nie. Da ich das Geld aber bezahlt habe, buche ich es auch ein und habe bisher meine Bestellscheine, aus denen ersichtlich ist, dass der Betrag vom Kontoauszug mit dem Betrag vom Bestellschein übereinstimmt, hochgeladen.

Geht das denn bei lexoffice auch? Bei lexoffice wird ja einiges aus der Rechnung schon für die Buchung im Programm übernommen, was auf einer Bestellliste nicht angegeben wird.

Vielen Dank für eine Antwort.

Unter „Belege“ kannst Du Belege mit oder ohne hochgeladenem Belegbild erfassen. So scanne ich z.B. nicht extra die Zinsmitteilung der Bank über € 0,23 für das letzte Quartal ein, sondern ich weise der Bankbuchung schlicht das Konto „Nebenkosten des Geldverkehrs“ zu, fertig.

Was Du von Amazon berichtet, gruselt mir. Der höchste Grundsatz der GoBD ist „Keine Buchung ohne Beleg“. Solange Du die Rechnung nicht vorliegen hast und trotzdem den Betrag verbuchen willst, musst Du halt gegen 1590 Ungeklärte Posten (SKR 03) buchen und später umbuchen. Wobei wir ja wissen, dass Umbuchen bei Lexoffice kaum machbar ist.

Der Umsatzsteuerprüfer wird Dir die Hammelbeine langziehen, wenn Du Vorsteuer ziehen willst und z.B. nur einen Screenshot Deiner Bestellung in den Unterlagen hast. Den Ertragsteuerprüfer wird es nicht groß stören, je nachdem welchen Umfang diese Ersatzbelege bei Dir haben.

Ich besorge mir immer alle Amazon-Belege. Das würde ich Dir auch sehr nahe legen! Falls es partout mal nicht klappt (China), dann mache ich mir einen Ersatzbeleg ohne Vorsteuer und weise den Verkauf an, bei diesem Händler nicht mehr zu kaufen.