Entnahme Gesellschafter zuordnen?

Hallo,

Habe von meinem Steuerberater mitgeteilt bekommen, dass ich die Privatentnahmen künftig einem Gesellschafter zuordnen soll.
Bisher habe ich die Privatentnahmen auf Kto. 2100 gebucht. Nach Anruf beim Support habe ich die Auskunft bekommen dass es diese Funktion in Lexware nicht gibt und ich ein neues Entnahmekonto für den Gesellschafter anlegen soll. Mein Steuerberater sagt aber das kann nicht sein, und ein neues Entnahmekonto hilft ihm nicht weiter.
Frage: kann so eine Zuordnung eingerichtet werden ? und wenn ja wie ?

Falls nicht, wie kann nach dem Import nach Datev die Zuordnung durchgeführt werden ?

vorab vielen Dank für Ihre Hilfe

Hallo Woge,

m. E. nach hat sich der Steuerberater nach dir zu richten (du „schaffst an“), nicht du nach ihm. Er muss sich nach deinem Kontenplan richten, nicht du in deinem System „Kopfstände“ machen, um seine Wünsche zu erfüllen. Das vorab.

Zu deinen Fragen:
welchen Kontenplan hast du?
Welche Gesellschaftsform habt ihr? Davon hängt ganz maßgebend ab, wie Entnahmen der Gesellschafter zu buchen sind.

Gruß Ecrivain

Hallo Ecrivain,

Danke für die Rückmeldung.
Es ist eine Ltd. & Co.KG. und ich nutze den SKR 04.

Grüße
Woge

Hallo Woge,

d.h., die Ltd. ist Komplementärin (Vollhafterin) und die Co. sind Kommanditisten (Teilhafter). Dann wären Privatentnahmen zu buchen je nach Art der Entnahmen auf den Konten 2100ff. für den Vollhafter bzw. 2500ff. für die Teilhafter. Hierbei sollte für jeden Teilhafter jeweils eigene Konten angelegt werden (auch im Hinblick auf die eBilanz, die erforderliche Eigenkapitalentwicklung ist dann leichter zu erstellen und zu verplausibilisieren). Insofern hat dein Steuerberater Recht.
2100 bzw. 2500 für „allgemeine“ Privatentnahmen
2130 bzw. 2530 für unentgeltliche Wertabgaben (z. B. Pkw-Nutzung)
2150 bzw. 2550 für private Steuern (Einkommensteuer etc.)
2180 bzw. 2580 für Privateinlagen
Daneben gibt es im SKR 04 noch gesonderte Konten für Sonderausgaben der Gesellschafter, Spenden und Zuwendungen der Gesellschafter für Fremde, aussergewöhnliche Belastungen, Grundstücksaufwendungen- und erträge.

Den SKR 04 kann man sich bei DATEV als Pdf herunter laden.

Gruß Ecrivain

Hallo zusammen,

oder hier http://lex-blog.de/2016/01/05/skr03-skr04-datev-2016/ :slight_smile: