Entgeltverzicht

Guten Morgen,
ich habe eine Mitarbeiterin mit Entgeltverzicht 110,- Euro.
Meine erste Priorität wäre: wie buche ich das in Lexware !
Meine zweite Priorität wäre: weiß jmd. wann man Entgeltverzicht anwenden darf?
Ich kenne das gar nicht aus meiner Schulung, welche ich absolviert habe und hoffe auf Rückmeldung.
Danke

Hallo Anke,

wird das Entgelt für eine Altersvorsorge umgewandelt? Dann muss ein Vertrag angelegt werden. Hier sollte die folgende FAQ helfen:

Viele Grüße,
Sancho

Nein, nicht für die Altersvorsorge.
Sie bekommt andere Leistungen und verzichtet im Gegenzug auf einen Teil des Gehalts.

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Und was sind das für Leistungen?

Viele Grüße,
Sancho

Eine Sachleistung (Freigrenze 50 €), Internetpauschale

Ich habe hierzu folgendes gefunden:

Der AN bekommt das Geld zusätzlich vom AG überwiesen?

Dann gibt es im Programm die Lohnart ‚0989‘. Der Betrag ist für den AN steuer-und so-frei. Der AG muss 25% Pauschale Lohnsteuer zahlen.

Viele Grüße,
Sancho

Ich bin nicht zu 100% sicher, aber solche sv- und steuerfreien Leistung sind doch immer daran gebunden, dass Sie zusätzlich zum bestehenden Entgelt gezahlt werden.

Also die Leistungen bekommen, aber dafür auf Entgelt verzichten passt dann mMn nicht mit sv-/steuerfrei zusammen. Evtl. doch mal im Steuerbüro nachfragen?

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Es gibt „On Top Bausteine“. In Form von Internetpauschale, Handykostenbezug und Freigrenze st.Frei 50,00 €.
Bei dieser MA wurde im Vorfeld ausgerechnet, wie viel man Brutto mehr bezahlen müsste, um auf das gleiche Netto zu kommen, wenn Sie die On Top Bausteine erhält.

Jetzt hat man ihr die On Top Bausteine gezahlt und einen Entgeltverzicht in gleicher Höhe eingebaut. Und sie kommt auf das selbe Netto wie mit einer Bruttolohnerhöhung, aber eben mit weniger investition von AG Seite aus.

Ich habe jetzt überlegt:
ich lege eine Lohnartkopie von lfd. Bezug Gehalt an. Und trage hier - 100,00 € (also die Gegenposition zu den On Top Bausteinen) ein.
Dann müsste das Ergebnis gleich der bisherigen Lohnabrechnung sein.

Und ich nenne das entweder Entgeltverzicht, oder Entgeltumwandlung - weiß ich noch nicht.

Ist aber ein extremer Spezialfall - wie ich nun festgestellt habe. Aber ein gute Möglichkeit für AG UND AN.

Hallo Anke,
ich würde die Angelegenheit mit der Steuerkanzlei klären, da meiner Meinung nach der Steuer- und SV-Vorteil erlischt wenn dafür auf Entgelt verzichtet wird.

Auszug aus (§ 8 EStG)
(4) 1Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn

||1.|die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,|
||2.|der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,|
||3.|die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und|
||4.|bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht|

Wenn man auf Entgelt im gleichen Maße verzichtet, profitiert eigentlich nur der AG und dass ist nicht im Sinne dieser Benefits. Diese sollen vor allem einen Vorteil für die MA darstellen, natürlich geht dass dann Hand in Hand mit einem Vorteil für den AG.

Da ich mich aber auch nicht auskenne, kläre das am besten nochmal. Kannst ja deine Erkenntnisse dann auch hier teilen, dann lerne ich auch noch was dazu :wink:

Liebe Grüße
Sören

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