wir haben einen MA der seit 20.01.15 krank ist. Seit 02.03.15 bezieht er Krankengeld.
Wir haben ab 02.03.15 unter Fehlzeiten - Krank mit Krankengeld eingegeben. Heute erschien folgender Hinweis: Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt mehr als 1 Jahr vor der Fehlzeit, damit besteht wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Heißt das, dass der MA nun 6 Wochen von uns wieder eine Gehaltszahlung bekommt und der danach, sollte er sich weiterhin im Krankenstand befinden, wieder Krankengeld bezieht? Bezieht sich dieser Fall auf die „Zwölf-Monats-Frist?“
Wir sind davon ausgegangen, dass der Krankengeldanspruch 78 Wochen gilt.
keine Sorge. Das ist natürlich Blödsinn.
Dieser Fehler wurde bereits letztes Jahr einmal im Forum berichtet.
Anscheinend wurde das dann mit der neuen Jahresversion nicht behoben.
Die gesetzlichen Grundlagen sind so, wie sie schon immer waren.
6 Wochen Lohnfortzahlung, danach 78 Wochen Krankengeld und dann - je nachdem - entweder Rente oder Hartz IV.
Auch ich habe den alten Beitrag im Forum bereits gelesen. Allerdings hat er mir nicht wirklich geholfen, da ich jetzt weiterhin nicht weiß wie ich weiter vorgehen soll. Wie kann ich die weitere Fehlzeit eingeben?
Vielleicht könnte es auch sein, dass der Fehler bei mir liegt.
Ich gebe jeden Monat die Fehlzeiten neu ein z. B. 01.01.2016 - 31.01.2016 und im nächsten Monat dann 01.02.2016-29.02.2016 usw. Muss ich evtl. immer die Fehlzeit von Beginn der Erkrankung eingeben?
ja klar. Dann hast du ja den Fehler.
So wie du die Fehlzeiten eingibst, kannst du das machen, wenn es sich um eine Fehlzeit ohne irgendwelche Bescheinigungsauswirkungen handelt.
Also z.B. beim Urlaub. Da ist das egal.
Aber bei Krankheit, Mutterschutz etc. wo ja Bescheinigungen erstellt werden müssen, muss die Fehlzeit ja zusammenhängend sein.
Wie soll denn sonst die Frist berechnet werden?
Wenn du z.B. 01.01. - 31.01. und dann wieder 01.02. - 28.02. eingibst, dann sieht das in der Fehlzeitenansicht zwar
zusammenhängend aus. Aber für das Programm beginnt die neue Fehlzeit erst am 01.02…