mir ist leider nicht so richtig klar, auf welches Konto ich als Einzelunternehmer die Entgeltersatzleistung in Form von Verletztengeld, auf Grund eines unverschuldeten Arbeitswegverkehrsunfalls, meiner Berufsgenossenschaft buche.
Ich arbeite mit Lexware Buchhalter 2014.
Falls mir da jemand kurz weiterhelfen könnte, würde ich mich sehr freuen.
wenn ich dich richtig verstehe ist das ungefähr mit Krankengeld gleichzusetzen ,
Es sind kosten der privaten Lebensführung und die landen auf 1800 bzw. 1890.
Im Rahmen der ESt-Veranlagung ist die Erstattung ggf. zu beachten.
es ist ja keine „Erstattung“, sondern eine „Leistung“. Und die ist in jedem Fall in der Steuererklärung unter „Entgeldersatzleistungen“ (Leistungen unter Progressionsvorbehalt) einzutragen. Ansonsten war alles richtig, sofern die Leistung für den Unternehmer selbst ist.
Danke Gerd und Danke Udo.
Ja, soweit war ich leider auch schon. Es ist nicht mit Krankengeld gleichzusetzten und muss bei der Steuererklärung angegeben werden, weil es den Steuersatz beeinflusst.
Derzeit habe ich es unter außerordentliche Aufwendungen gebucht, weiß aber nicht, ob das richtig ist.
Wisst ihr worunter genau ich es verbuchen muss?
Leider kann ich das der Nachricht von Udo nicht richtig entnehmen. Weil es ja kein Konto gibt, das Entgeltersatzleistung, Verletztengeld, sonstige Leistungen, Lohnersatzleistungen oder irgendwas ähnliches heißt.
Wie man merkt, habe ich auch wirklich nicht viel Ahnung…
Wo ich es in der Steuererklärung angebe, weiß ich. Aber nicht wo in Lexware…
innerhalb der Buchhaltung ist es - wie Gerd schon schrieb - eine private Entnahme, also Konto 1890, da es mit der Firma nichts zu tun hat. Zum Jahresende bekommst du dann von der BG eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, die dann der Steuererklärung beigefügt wird.