Entgeltersatzleistung 43 Tage krank

Hallo zusammen,
ich mach seit Tagen mit einer Krankenkasse rum - da ich der Meinung bin, dass unser Mitarbeiter 42 Tage krankgeschrieben war mit Entgeltfortzahlung - die KK sagt es sind 43 Tage und ich soll die Fehlzeit löschen und um einen Tag verkürzen.
(M.E. zählt man ab dem Tag nach der Krankmeldung die 42 Tage auf. KK sagt der Tag der Krankmeldung wird mitgezählt)
What ever…! Leider kann mir die KK nicht sagen was ich bei dem einen Tag (43. Tag) in der Fehlzeit dann eintragen soll…
Ist es überhaupt möglich für einen Krankheitstag Krankengeld zu beantragen?

Vielleicht hatte ja schon jemand solch einen Fall und kann mir weiterhelfen…?

Danke

Hallo @MoGö,

wenn Du den Tag 43 mit der Fehlzeit ‚Krankheit, mit Entgeltfortzahlung‘ - mit ‚Status ohne AU‘ (siehe Screenshot) erfasst, sollte es kein Problem mehr geben. Der Status ist nur ein interner Vermerk und hat keine weiteren Auswirkungen.

Viele Grüße
Sancho

Krankheit

Danke für die schnelle Antwort.
Ok dann werde ich es so eintragen - auch wenn die AU bis einschließlich des 43. Tages gilt?
Diese wurde nämlich von der KK bestätigt:

grafik

Im Entgeltfortzahlungsgesetz stehen 42 Tage Lohnfortzahlung. Warum die Kasse 43 Tage erstatten möchte, erschließt sich mir nicht.

ich werde morgen nochmals telefonisch versuchen mit der Krankenkasse das zu klären.
Danke trotzdem!

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Hallo MoGö,

was hat die KK dir mitgeteilt?

So sehe ich das: Der Arbeitnehmer war 43 Tage krank geschrieben. Lohnfortzahlung gibt es für 42 Tage wobei der Tag der Krankschreibung mitzählt, wenn es ein voller Arbeitstag war. Du trägst in das Lohnprogramm 42 Tage krank (ab dem Tag der Krankschreibung) ein mit Entgeltfortzahlung. Für den 43. Tag krank trägst du krank ohne Lohnfortzahlung ein.

Viele Grüße

Hallo Ute21,
letztendlich habe ich es so gemacht. 42 Tage krank mit Entgeltfortzahlung und für den 43. Tag krank mit Krankengeld.
So habe ich es mit der KK besprochen bzw vorgeschlagen. War ok für die KK…

LG

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.
Um deine Frage zu beantworten MaGÖ: Krankengeld gibt es auch für einen Tag. Der erste Tag der AU zaählt da mit, wenn da nicht gearbeitet wurde. Steht ja aber schon oben.

Krank OHNE Krankengeld ist aber „falsch“ Ute, dann erstellt Lexware keine Entgeltbescheinigung für die Krankenkasse. Du musst die dann manuell machen, da die Krankenkasse die für die KG-Berechnung braucht.

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Hallo Lutzcie,

ich habe nicht geschrieben „krank OHNE Krankengeld“.

Für 42 Tage gibt es krank mit Entgeltfortzahlung und der 43. Tag ist krank ohne Entgeltfortzahlung, d. h. mit Krankengeld. Für den 43. Tag gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.

Viele Grüße

Hallo Ute,

„für den 43. Tag trägst du krank ohne Lohnfortzahlung ein“ hattest du geschrieben.
Das kannst bei du bei Lexware so eingeben, führt aber dazu, dass keine Entgeltbescheinigung erstellt wird. Dazu musst du krank mit Krankengeld eingeben, wie MoGö das dann auch gemacht hat.

Liebe Grüße zurück.

Hi,

Ihr redet aneinander vorbei. Die Fehlzeit „Krank ohne Lohnfortzahlung“ gibt es so nicht, Ute meinte, dass nach 42 Tagen keine Entgeltfortzahlung mehr erfolgt. Am Ende ist der 43. Tag Krank mit Krankengeld, was Ihr beide gemeint habt. Also alles passend, vielleicht nur etwas unglücklich ausgedrückt. :slight_smile:

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