ich bauch mal wieder eure Hilfe. Ich rechne bei einem Mandanten nur 2 Aushilfen und ein Gehaltsempfänger, bei dem der Mandant Hauptarbeitgeber ist, ab. Das Gehalt des MA ist unter dem Lohnsteuersatz, d.h. ich übermittle hier normalerweise keine Lohnsteuervoranmeldung. Jetzt wollte ich für den 1 MA die EPP erfassen. Und bekomme dieses Bild:
Du gibst eine Jahresmeldung ab, daher kannst Du hier keine Angaben erfassen. Arbeitgeber:innen die eine Jahresmeldung abgaben, haben das Wahlrecht die EPP auszuzahlen. Wenn sie auszahlen, gehen sie zunächst immer in Vorleistung.
Wenn Du im Sepetember stehst kannst Du die Lohnarten einblenden und dort Werte erfassen.
Danke für deine Antwort. Stimmt der AG ist in Bremen und daher übermittel ich nur die Kammerbeiträge im Dezember. Werden dann im Dezember die 300€ abgezogen und der AG bekommt eine Erstattung, wenn ich jetzt im September die 300€ mit der LA erfasse und auszahlen lasse?
Ja. Du fügst die Lohnarten im September hinzu und trägst dort die EPP ein und dann bekommst Du in dem Fenster aus Deinem Eingangsposting auch Zahlen angezeigt.