Hallo miteinander,
ein MA von uns wird demnächst Vater.
Er möchte für 1 Jahr in Elternzeit gehen, jedoch weiterhin 30 Stunden wöchentlich arbeiten.
Müssen wir Ihr bei der Gehaltsabrechnung etwas beachten was die Elternzeit angeht?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
der MA darf ja max 30 Std. / Woche in Elternzeit arbeiten. Es ist letztlich eine Teilzeit-Beschäftigung ohne Eingabe der Fehlzeit Elternzeit.
du solltest die Arbeitszeit in den Stammdaten anpassen und Vertragsform Teilzeit auswählen, das ist alles.
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