Ich habe eine Mitarbeiterin, be ihr fehlt in den Stammdaten im Reiter „Kassen“ (Elterneigenschaft wurde nachgewiesen). Ich kann keinen Grund erkennen. Habe auch die Daten mit anderen Stammdaten verglichen. Ich kann mir keinen Reim daraus machen.
ja das ist vom Gesetzgeber so erlaubt.
Wer älter ist als 23 der muss den Zuschlag bei Kinderlosigkeit bezahlen.
Aber man muss zum Glück nicht schon als Schüler oder Azubi Kinder bekommen um verschont zu werden.
Man darf zuerst noch die Schule und die Ausbildung abschließen, ehe man zahlen muss.