bisher konnten viele meine Fragen durch die Community durch reines mitlesen gelöst werden. Bei unserem aktuellen Problem komme ich so leider nicht weiter.
Folgende Situation: Die Firma besteht schon seit 2013 in Lexware. Bis 2018 wurden nur Warenwirtschaft und Fehlzeiten genutzt. Ab 2018 kam die Buchhaltung hinzu und seit diesem Jahr wollen wir auch Lohn & Gehalt nutzen. Bisher wurden die Gehälter über einen externen Dienstleister erstellt und via Buchhaltung verbucht. Durch die langjährige Nutzung der Fehlzeiten waren die Mitarbeiter in Lexware bereits mit dem tatsächlichen Eintrittsdatum im System. Nach den Updates von Dezember 2019 und Januar 2020 habe ich angefangen die L&G-relevanten Daten zu ergänzen.
So weit, so gut… Bei der Meldung als neuer Datenübermittler fingen die Probleme dann an. Die Rückmeldung war bei allen Mitarbeitern, dass der Wechsel nicht möglich sei, da kein Arbeitsverhältnis bestehen würde. In der Antwort-Zentrale schlägt Lexware mir zwar die ELSTAM-Anmeldung aller Mitarbeiter vor, allerdings zum 01.01.2019 statt zum 01.01.2020. Der aktuelle Abrechnungsmonat ist Januar 2020.
Kennt jemand dieses Problem, bzw. hat jemand eine Idee wie das Problem zu lösen ist?
der Verfahrenshinweis 552020300 deutet darauf hin, dass der externe Dienstleister die MA nicht bei ELStAM angemeldet hatte. Daraufhin generiert Lexware eine neue ELStAM-Anmeldung. Da im Firmenstamm ein Abrechnungsbeginn vor 2020 erfasst ist, versucht das Programm soweit wie möglich rückwärts anzumelden. Aus dem Abrechnungsjahr 2020 ist das genau der 01.01.2019.
Da 2019 noch extern abgerechnet wurde, könnte man nun bei allen steuerpflichtigen MA über den Korrekturmodus in 2019 von Januar - Dezember in den Stammdaten den Haken bei „Ersatzbescheinigung“ setzen. Dadurch erstellt das Programm die Anmeldungen zum 01.01.2020.
Wie vielleicht bekannt ist, müssen bei einem Wechsel des Abrechners die MA von Euch mit Meldegrund 13 zum 01.01.2020 bei den Krankenkassen angemeldet werden. Das geht aus dem Lexware aber nur, wenn der erste Abrechnungsmonat 01/2020 ist. Also müssten die Meldungen über sv.net erledigt werden.
vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich habe die Korrektur an einem der Mitarbeiter getestet und könnte ihn nun zum 01.01.2020 melden! In diesem Zusammenhang noch eine, vielleicht blöde, Frage: muss ich, wenn ich alle Mitarbeiter korrigiert und angemeldet habe, nochmal einen Wechsel als Datenübermittler anstoßen und ist das durch die Anmeldung erledigt?
Die 13er Meldung hatte ich bereits am Freitag via SV.net vorgenommen. Dennoch danke für den Hinweis.