Hallo,
unser Betreib beschäftigt einen syrischen Flüchtling im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung. Es gab schon einmal hier im Forum ein Thema dazu, da wurde aber leider keine Lösung für die Abrechnung gefunden. Das Problem ist, dass der Qualifikant ein Nettogehalt erhält, der Arbeitgeber aber ein fiktives Bruttogehalt für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (die von der Agentur für Arbeit pauschaliert mit 108 Euro ersetzt werden) benötigt.
Laut Krankenkasse DAK wird die Personengruppe 121 gemeldet. Ich habe bei der Personengruppe 105 (Praktikanten) die Möglichkeit, ein fiktives Brutto anzugeben, dass ist aber festgelegt auf den Satz, der für eine unentgeltliche Beschäftigung pauschal herangezogen wird. Ich habe das jetzt so gelöst, dass ich 216 Euro als Gehalt angegeben habe, eine Lohnart fiktives Brutto mit 55,44€ dazu erstellt habe und unter den Abzügen diese fiktiven 55,44€ wieder herausnehme, so dass als Auszahlung 216€ übrig bleiben. Mir gefällt aber nicht, dass das Nettogehalt falsch ausgewiesen wird.
Ich bräuchte eine Lohnart, bei der entweder ein fiktives Brutto so geschlüsselt wird, dass der Arbeitgeber zwar alle Beiträge zur Gesamtsozialversicherung übernimmt, der Qualifikant aber dennoch nicht dieses fiktive Brutto (in 2016 271,44€), sondern das vereinbarte Netto von 216€ ausgezahlt bekommt. Hat jemand hier schon Erfahrung mit dieser Problematik? Wie hat Lupinchen das gelöst?
Hallo, entschuldige bitte dass ich erst so spät antworte.
Von einer Lösung des Problems mag ich ehrlich gesagt nicht sprechen. Auch der Anruf bei der Hotline brachte mich nicht weiter - auch wenn freundlicherweise zumindest ein Teil der dadurch entstandenen Kosten erstattet wurde.
Nach Aussage der Mitarbeiterin des back-office, die es nicht einmal fertig brachte mich auf der eigens für diesen Zweck angegebenen Nummer meines Home-Office zurückzurufen so dass ich nach Terminvereinbarung meinen Arbeitsplatz im Betrieb aufschlagen musste (danke nochmal dafür…) durfte ich mir anhören, ich hätte das alles nicht verstanden.
Es sei gar kein fiktives Bruttogehalt anzugeben, sondern die Auszahlungssumme als Gehalt zu verwenden und der Qualifikant folgendermaßen zu schlüsseln: 121 (Geringverdiener). Mir nannte die DAK übrigens auf Nachfrage damals die 102 als Personengruppe. Schon erstaunlich dass sich die Auskünfte sogar bei der gleichen Krankenkasse unterscheiden.
Lohn und Gehalt würde jetzt entsprechend die Sozialversicherungsbeiträge rein dem Arbeitgeber auferlegen (wäre bei einem Geringverdiener-Azubi ja auch völlig richtig) und es bliebe bei der Auszahlung.
Das Problem: Die BfA zahlt selbst bei einer verhältnismäßig teuren Krankenkasse wie der DAK dann trotzdem mehr als man an Sozialversicherungsbeiträgen lt. Programmberechnung abführen müsste. Und genau das macht mir an der Sache mehr als Bauchweh, muss ich sagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einerseits bescheiden, man müsse die Beiträge zur BG selbst tragen, andererseits aber für die SV zu viel erstatten? Und warum dann die komplizierte Berechnung?
Da ich aber nicht weiter weiß, und keine Lust habe für 2 Kalenderjahre den Qualifikanten „zu Fuß“ abzurechnen und alles manuell zu erstellen, habe ich mich entschieden den von der Lexware-Mitarbeiterin angegebenen Weg einzuschlagen und darauf zu vertrauen, dass ich auch beim nächsten Mal „meine“ nette Prüferin bei der Rentenversicherung bekomme. Die Nachberechnung wird wohl nicht allzu heftig ausfallen und ist längst eingeplant, der Sachverhalt mit seinen Problemen ist bereits für sie aufgezeichnet.
Mit anderen Worten: Ich bin schlicht und einfach eingeknickt und habe das Problem auf später vertagt. Tut mir leid dass ich dir nicht weiterhelfen kann.