Einnahme aus Kickstarter Kampagne - wie buchen?

Servus,

ich habe kürzlich eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne abgeschlossen und überlege nun wie ich die fünfstellige Überweisung von Kickstarter richtig buche. Ich hatte etwas von „Anzahlung“ gelesen. Ein solches Konto existiert jedoch nicht in Lexoffice.

Fakt ist ich müsste diese Einnahme aufteilen - da auf den Anteil welcher auf Backer aus der EU zurückgeht - 19% Umsatzsteuer zu entrichten sind. Soweit so schlecht…

Also dachte ich mir blauäugig ich buche den Komplettbetrag in einem Einnahmebeleg unter „Sonstige Einnahme“, und teile die Zahlung im Beleg unter „Kategorisierung“ auf den Teil ohne Umsatzsteuer, und den Teil mit Umsatzsteuer auf. Ich habe also zwei Zahlungen im Beleg. Einmal mit 19% und einmal ohne. Das Konto „Dienstleistungen an Drittländer“ klappt nur ohne 19%. Und „Spenden“ ist ebenso falsch - da es ja um Reward-basiertes Crowfunding geht. Und viel mehr passende Konten gibts dann ja nicht mehr.
Reverse Charge kommt hier ebenfalls nicht zum Einsatz. Kickstarter selbst hat den Firmensitz in den USA.

Zusammenfassend denke ich mir halt - solange ich die 19% ordnungsgemäß abführe ist alles im grünen Bereich, oder? Das Blöde ist das Crowdfunding für viele Steuerberater noch wie in Einhorn daherkommt…und Google ist auch keine große Hilfe.

Vielen Dank für jedwede Hilfe!

Gruß Axel

Hi und noch herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

noch kniffliger als das andere Thema. :slight_smile: Ich verstehe es richtig, dass alle die sich an der Kampagne beteiligt haben, einen direkte Gegenleistung im Sinne von Ware erhalten?

Wenn ja, würde ich das tatsächlich in Richtung Anzahlung packen. Da wären wir dann bei dem Thema aus dem anderen Thread.

Ok, das macht es an sich verzwickt. Offenbar wird ja einmal Leistung mit 19% und einmal ohne ausgewiesen, was sich auf die kaufenden Personen bezieht, korrekt? Also ist kickstarter hier nur der Zahlungsdienstleister? Dann wäre Reverse Charge ggf. doch möglich.
Schwierig, da ist vermutlich wirklich das Steuerbüro gefragt. Man müsste den Beleg genau prüfen und vermutlich auch die Umstände und vertraglichen Gegebenheiten dazu checken.

Wie ich sehe, hast Du eine Lösung für Dich gefunden?

Es wäre lieb, wenn Du hier zukünftig auch bei Deinen Themen oder Beiträgen ein Feedback gibst. Das erleichtert uns die Arbeit und hilft auch anderen Suchenden.

Vielen Dank.

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