Einführung

Hallo,

ich gründe im Januar eine GmbH und stelle mich als Geschäftsführer ein, mit einem Lohn unter 800 €, ohne Sozialversicherungen. Nun habe ich mich entschieden Lexware Lohn und Gehalt zu nehmen, weil ich Lexware Buchhalter schon besitze und mit Lexware ziemlich zufrieden bin, gibt es bei Lexware jemanden der mir, das einrichten eines Mitarbeiters behilflich sein könnte? Ich will nämlich keinen Fehler machen, der mir dann teuer werden könnte.

Was meinst du mit „ohne Sozialversicherungen“? Das wird nicht funktionieren. Entweder bist du angestellter Geschäftsführer, dann bist du sozialversicherungspflichtig. Oder du bist es nicht, dann handelt es sich bei deiner „Vergütung“ um eine Gewinnausschüttung.

Willst du dein Gehalt als Ausgaben absetzen, musst du dich als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder als geringfügig Beschäftigter einstellen.

In beiden Fällen fallen selbstverständlich Beiträge zur Sozialversicherung an. Bei einem Minijob trägt diese der Arbeitgeber (also die GmbH) allein wenn du auf die Rentenversicherung verzichtest, andernfalls werden dir Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen. Bei einem Gehalt zwischen 450 Euro und 850 Euro (geplant ab Juli 2019: zwischen 450 Euro und 1.300 Euro) gibt es die sogenannte Gleitzonenregelung, bei der über eine komplizierte Formel (Lexware L+G hilft :wink: ) ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird aus dem die Gesamtbeitragsschuld ermittelt wird. Dann wird der Arbeitgeberanteil (also der für die GmbH) aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet, und die Gesamtbeitragsschuld aus dem reduzierten Entgelt abzüglich des Arbeitgeberanteils musst du noch aufbringen.

Fazit: wenn du also Betriebsausgaben generieren willst indem du dich selbst als Geschäftsführer einstellst, gilt für dich was für einen Fremden auch gelten würde. Arbeitsvertrag mit angemessenem Entgelt, und selbstverständlich auch die Sozialversicherungspflicht soweit du die Entgeltgrenzen nicht überschreitest.

Ich beziehe ab Januar ein Monatliches Gehalt i.H.v. 450€. ich muss hierbei ca. 50€ Lohnsteuer begleichen. Da ich schon einen Festen Job „neben“ der GmbH habe bin ich dort Sozialversicherunfspflichtig abgesichert, und was die Krankenkassenbeiträge angeht bin ich freiwillig gesetzlich versichert.

Habe ich dich richtig verstanden, dass du also einen normal sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bei einem fremden Arbeitgeber hast und einen Minijob bei deiner eigenen GmbH anstrebst? Oder planst du einen Zweitjob auf Lohnsteuerkarte für die GmbH?

Warum bist du freiwillig gesetzlich versichert, wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast? Verdienst du dort über der Entgeltgrenze?

Nein ich will mich bei meiner GmbH gar nicht als Minijobber beschäftigen lassen sondern als Gesellschaftender-Geschäftsführer. Ich habe mich falsch ausgedrückt, ich bin natürlich über meinen Hauptjob krankenversichert. Ich verdiene bei meinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ca. 1.500€.

Also ein Zweitjob auf Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerklasse 6?

Richtig.

Dann solltest du deinen Lohn vorsichtshalber auf 451 Euro festlegen, um die Grenze zum Minijob geringfügig zu überschreiten. Das könnte dir ein paar lästige Nachfragen ersparen.

Sozialversicherungsrechtlich werden beide Jobs zunächst einmal zusammen gezählt und geschaut, ob du die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitest. Da du im Hauptjob aber nur 1.500 Euro pro Monat und im Zweitjob 451 Euro pro Monat verdienst, ist das nicht der Fall.

Meines Erachtens gilt also: Sozialversicherungspflicht für beide Jobs. Das heißt für dich, dass du dich für die GmbH als Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 6 und normaler Sozialversicherungspflicht anlegst, UND das Häkchen bei Mehrfachbeschäftigung setzt. Wichtig auch: dein Hauptarbeitgeber muss dich ebenfalls als mehrfachbeschäftigt melden! Du musst dort also rechtzeitig Bescheid sagen.