ein Mitarbeiter ist aktuell bis zum 05.06.2024 in AU mit Lohnfortzahlung. Ab 06.06.2024 geht er über ins Krankengeld, das steht bereits fest. Nun möchte die Krankenkasse eine elektronisch versendete Verdienstbescheinigung haben (EEL), damit sie das Krankengeld rechtzeitig berechnen kann.
Ich kann jetzt im Mai ja noch keine weitere Fehlzeit für die 5 Tage im Juni erfassen, dies geht erst nach dem Monatswechsel auf Juni 2024.
Gibt es eine Möglichkeit, die elektronische Verdienstbescheinigung (EEL) vorab, also vor dem Monatswechsel von Mai auf Juni 2024 auf den Weg zu bringen?
Hallo,
wenn du die Fehlzeit eingibst, kannst du beim Abwesenheitszeitraum das Bisdatum auch im Folgemonat eintragen. Du kannst also schon Fehltage für Juni erfassen, wenn der Zeitraum im Mai startet und ohne Unterbrechung in den Juni geht.
VG Sonja
vielen Dank für deine Antwort; ich muss meine Frage nochmal neu formulieren / korrigieren:
Der Mitarbeiter bekommt Lohnfortzahlung bis zum 05.06.2024 und ist ab 06.06.2024 im Krankengeld. Ich muss die AU splitten - 5 Tage im Juni AU mit Lohnfortzahlung und die nachfolgenden Tage ab 06.06.2024 melden als Krankengeld/Entgeltersatzleistung.
Die elektronische Meldung EEL (Entgeltbescheinigung bei Krankengeld) kann ich aber nicht im Mai bzw. vor dem Monatswechsel auf Juni versenden. Dazu muss ich ja vorab die Fehlzeit „Krank mit Krankengeld“ erfassen - und damit wird erst der Assistent für Krankengeld zum weiteren Ausfüllen geöffnet.
Da ich nun in Urlaub gehe und ich keine Vertretung habe, habe ich gehofft, ich kann das noch vorzeitig auf den Weg bringen, damit die Krankenkasse das Krankengeld berechnen kann?
die einzige Option ist: den Monat Mai fertigstellen und dann den Monatswechsel durchführen. Alternativ bleibt, den Versand nach Deinem Urlaub durchzuführen.
Das sollte man grundsätzlich spätestens am viertletzten Bankarbeitstag machen, damit alle Dokumente fertig sind und die Zahlungen rausgehen können.
Für spätere Änderungen gibt es den Korrekturmodus. Ich würde niemals die Buchungsliste für einen noch offenen Monat buchen. Das kann Fehler und Stress geben.
die Aussage war dahingehend zu verstehen, dass man den Monatswechsel von Mai nach Juni nicht am 31.05. macht, sondern spätestens am 27.05., damit der Mitarbeiter das Geld auch am 31.05. bzw. 01.06. auf dem Konto hat und die Krankenkassen die Beitragsnachweise rechtzeitig haben.
Den Monat danach noch offen zu lassen, ist kontraproduktiv und sogar „gefährlich“, da die Buchungsliste ja auch bereits verarbeitet ist und nur durch den Monatswechsel sichergestellt ist, dass jede künftige Veränderung in den nächsten offenen Monat geht und nicht bereits verarbeitete Dokumente nachträglich verfälscht (korrigiert) werden. :slightly_smiling_face
Und dann lässt sich auch am 28.05. bereits die 2. Bescheinigung vom 01.-05.06. erstellen.
Firmen haben unterschiedliche Optionen, was die Auszahlung betrifft. Manche zahlen Mitte des aktuellen, manche Ende des aktuellen, andere Anfang des Folge- und wieder andere Mitte des Folgemonats aus. Da gibt es keine fixe Regel.
Die Beitragsnachweise werden über die „Schätzung“ erstellt und übertragen. Das hat erstmal nix mit dem Monatswechsel zu tun. Die kann vollkommen unabhängig erstellen und versenden.
Nö. Ist gängige Praxis und ich sehe zumindest bei uns keinerlei Probleme.
Ebenfalls nein. Die Buchungsliste wird mit dem Monatswechsel für gewöhnlich „verarbeitet“.