Hallo, ich habe im Dezember meine ersten Verkäufe über eBay gehabt und stehe nun vor der Aufgabe bei der Buchhaltung für die bis zum 10.01. fällige Umsatzsteuer-Voranmeldung Ordnung zu schaffen. Hierbei habe ich bislang Billbee im Einsatz um Bestellungen von eBay einzulesen, eine Rechnung zu erstellen und diese automatisch an Lexoffice weiterzugeben. Ebenfalls ist PayJoe im Einsatz welches mir jede eBay Buchung separat ausgibt.
Nun habe ich die Rechnungen den Verkäufen zugeordnet sowie die Auszahlungen als Geldtransit gebucht. Allerdings stehe ich vor dem Rätsel als was / wie ich die Gebühren zu verbuchen habe da ich außer bei der monatlichen eBay Shop Gebühr keine vernünftige Rechnung bekomme sondern nur den Abrechnungsbericht welcher als Ursprung eBay in Luxemburg ausgibt.
Meine bisherigen Gedanken dazu:
Füge ich die Abrechnung nun als Beleg hinzu und buche da nun alle Gebühren drauf? Und wenn ja, wie ist der Steuersatz (evtl. Reverse Charge da Luxemburg mit EU-UST-ID)? Oder reicht es die Gebühren einfach richtig zu kategorisieren, aber wenn, werden diese Gebühren doch sicherlich irgendwo versteuert. Und wenn, muss dazu ja ein Beleg existieren dass ich die entweder enthaltene Steuer als Vorsteuer geltend machen kann oder eben als Reverse Charge abführen und gleichzeitig wieder als Vorsteuer anmelden kann.
Bin leider echt verzweifelt und habe für dieses Szenario noch nichts gefunden was mir hilft. Hoffe ihr könnt mir da etwas auf die Sprünge helfen.
hast Du schon mal das Thema über Suche gesucht? Da gab es, soweit mich richtig erinnere, bereits einige Beiträge hier im Forum dazu.
Wenn Du für die Gebühren keine korrekte Rechnung hast, wirst Du diese auch nur schwer steuerlich geltend machen können. Meine eBay Zeit ist leider schon mehr als 10 Jahre her, daher bin ich da nicht mehr auf dem neusten Stand, was eBay da wie abrechnet. Aber wenn Dir als gewerblicher Verkäufer Gebühren in Rechnung gestellt werden, sollte es auch einen steuerlich korrekten Beleg dazu geben.
Grundlegend würde ich mit dem an Belegen, die Du hast, zum Steuerbüro gehen ab klären lassen, ob das so genutzt werden kann und wie es gebucht werden soll.
Steuersatz muss auf dem Beleg stehen. Steht er nicht drauf, kann keine Vorsteuer gezogen werden. Wenn Reverse Charge, muss es auf dem Beleg stehen. Steht es nicht drauf, kann kein Reverse Charge angewendet werden.