eBay mit Billbee & PayJoe richtig verbuchen

Hallo, ich habe im Dezember meine ersten Verkäufe über eBay gehabt und stehe nun vor der Aufgabe bei der Buchhaltung für die bis zum 10.01. fällige Umsatzsteuer-Voranmeldung Ordnung zu schaffen. Hierbei habe ich bislang Billbee im Einsatz um Bestellungen von eBay einzulesen, eine Rechnung zu erstellen und diese automatisch an Lexoffice weiterzugeben. Ebenfalls ist PayJoe im Einsatz welches mir jede eBay Buchung separat ausgibt.

Nun habe ich die Rechnungen den Verkäufen zugeordnet sowie die Auszahlungen als Geldtransit gebucht. Allerdings stehe ich vor dem Rätsel als was / wie ich die Gebühren zu verbuchen habe da ich außer bei der monatlichen eBay Shop Gebühr keine vernünftige Rechnung bekomme sondern nur den Abrechnungsbericht welcher als Ursprung eBay in Luxemburg ausgibt.

Meine bisherigen Gedanken dazu:
Füge ich die Abrechnung nun als Beleg hinzu und buche da nun alle Gebühren drauf? Und wenn ja, wie ist der Steuersatz (evtl. Reverse Charge da Luxemburg mit EU-UST-ID)? Oder reicht es die Gebühren einfach richtig zu kategorisieren, aber wenn, werden diese Gebühren doch sicherlich irgendwo versteuert. Und wenn, muss dazu ja ein Beleg existieren dass ich die entweder enthaltene Steuer als Vorsteuer geltend machen kann oder eben als Reverse Charge abführen und gleichzeitig wieder als Vorsteuer anmelden kann.

Bin leider echt verzweifelt und habe für dieses Szenario noch nichts gefunden was mir hilft. Hoffe ihr könnt mir da etwas auf die Sprünge helfen.

Vielen Dank.

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Hallo amin36,

hast Du schon mal das Thema über Suche gesucht? Da gab es, soweit mich richtig erinnere, bereits einige Beiträge hier im Forum dazu.

Wenn Du für die Gebühren keine korrekte Rechnung hast, wirst Du diese auch nur schwer steuerlich geltend machen können. Meine eBay Zeit ist leider schon mehr als 10 Jahre her, daher bin ich da nicht mehr auf dem neusten Stand, was eBay da wie abrechnet. Aber wenn Dir als gewerblicher Verkäufer Gebühren in Rechnung gestellt werden, sollte es auch einen steuerlich korrekten Beleg dazu geben.

Grundlegend würde ich mit dem an Belegen, die Du hast, zum Steuerbüro gehen ab klären lassen, ob das so genutzt werden kann und wie es gebucht werden soll.

Steuersatz muss auf dem Beleg stehen. Steht er nicht drauf, kann keine Vorsteuer gezogen werden. Wenn Reverse Charge, muss es auf dem Beleg stehen. Steht es nicht drauf, kann kein Reverse Charge angewendet werden.

Hi Amin36,

ich stehe genau vor dem selben Problem. Verstehe nicht warum Ebay es einem so unfassbar schwer macht. Verzweifel hier echt.

Wenn jemand eine Lösung hat, bitte hier unbedingt posten! Mit welchem Beleg werden die Geühren gebucht?

Vielen Dank!

Guten Morgen,

mittlerweile stellt Ebay, zumindest bei mir wieder ordentliche Rechnungen aus, die dauern aber immer ein paar Tage im neuen Monat bis sie erscheinen.

Hier muss man ggf. zweimal die Rechnung buchen, wenn man Gutschriften hat.

Dann muss man die Gutschriften auf den Rechnungsbetrag wieder drauf rechnen und die Gutschriften als Ausgabenminderung erfassen.

Achtung man muss den Beträgen immer noch die MWST drauf rechnen. Dann kann man all die Gebühren dazu buchen.

Manchmal tauchen die letzten Beträge zum Gegenbuchen erst ein bis zwei Tage später via Payjoe auf.

Bei mir klappt es so mittlerweile ohne Probleme

Liebe Grüße

Petra

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Moin Moin,
ich versuche immernoch zu lösen, wie ich Einnahmen bzw. Rückerstattungen von Ebay verbuchen kann.

Ich meine Gutschriften werden schwer als Ausgabenminderung zu verbuchen.

Grüße Leo