ich melde mich mit einer Frage aus unserer Buchhalung.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Wir haben den Jahresabschluss 2022 erledigt und es lief auch ohne Probleme.
Wir dachten, wir hätten alle Rechnungen aus 2022 erfasst, dem war leider nicht so und es sind noch ein paar Rechnungen aus 2022 aufgetaucht.
Also haben wir diese in 2022 gebucht. Nun unser „Problem“:
In 2023 haben wir nun einen EB-Wert für diese Rechnungen erzeugt. Die Banküberweisungen wurden gegen die OP-Beträge aus 2022 gebucht. Die Überweisungen fanden auch in 2023 statt. Die Konten sind auch ausgeglichen und wir haben keine offenen Posten auf den Konten in 2023.
Jedoch tauchen die einbuchten EB-Werte in der Zahlungsliste auf.
Die Frage der Buchhalung:
Kann man diese EB-Werte einfach ignorieren oder kann (muss) man diese irgendwie ausgleichen? Falls man sie ausgleichen kann, würden wir um eine Erklärung bitte.
Sollten noch Fragen auftauchen, gerne rein in diesen Thread.
Warum: Wenn wir keine EB-Wert in 2023 erzeugen und die Überweisung dann ausbuchen, gibt das Porgramm ein Saldo für 2023 aus.
Wie gebucht: Sollkonto 9009 und das Habenkonto ist das Kreditoren-Konto des Kunden. Bezeichnung ist „EB-Wert Kunde xx aus 2022“, Betrag der Rechnungswert der Rechnung aus 2022.
Wenn wir das so machen, dann ist der OP-Wert aus 2022 (die Rechnung) ausgeglichen und in der OP-Liste taucht dann nur noch der EB-Wert als offen auf. Leider kann man nicht bei der Überweisung angeben, dass er sowohl die Rechnung als auch den EB-Wert ausbuchen soll. Eine neue Buchung mit der Überweisung zum EB-Wert funktioniert auch nicht laut Buchhaltung, da dann das Bankkonto nicht mehr stimmt.
Gibt es eine Möglichkeit den EB-Wert als „bezahlt“ oder „ausgeglichen“ anzugeben, ohne das man eine Buchung dagegen buchen muss? Das würde uns glaube ich schon helfen und der EB-Wert würde auch aus der Zahlungsliste verschwinden.
Nochmals Danke für eure Hilfe, unsere Buchhalterin ist mit dem Thema ein wenig am verzweifeln, ich hoffe ihr könnt ihr helfen. (
Aber die Zahlung hat 2022 stattgefunden? Dann gehört das doch auch in 2022 gebucht.
Ein EB-Wert ist hier - nach meiner Ansicht - nicht erforderlich.
Kreditorenkonto bei Kund:innen?
Warum auch? Bei der Zahlung wird gegen den OP gebucht. Einen EB-Wert je Debitor ist aus meiner Sicht unnötig. Der OP steht doch jahresübergreifend zur Ausbuchung zur Verfügung.
Zudem werden EB-Werte soweit ich das weiss nur gegen Sachkonten gebucht. Alles andere erzeugt ja wieder einen OP.
Nö. Aber stornieren kannst Du den EB-Wert. Wenn die Zahlung sowieso gegen den OP gebucht wird, wozu ist der EB-Wert dann gut? Wenn Zahlung in 2023, dann steht der Saldo in 2023 und wenn Zahlung in 2022 muss das auch nach 2022 gebucht werden. Der EB ist unnütz bzw. will mir kein Grund einfallen, warum er benötigt wird.
Und genau das ist unser Problem. Die Rechnung ist aus 2022, sie wurde aber von uns übersehen, bzw. hat der Kunde sie uns erst im Januar zukommen lassen. Da war der Jahresabschluss schon durchgeführt worden. Dies muss ja erfolgen, da man ja sonst nicht im Januar buchen kann.
Deswegen konnten wir die Rechnung auch erst nach Jahresabschluss buchen.
Die Rechnung wurde dann in 2022 nachgebucht, da sie ja dahin gehört die Zahlung wurde durch die Verspätung auch erst in 2023 getätigt.
Wir können die Rechnung auch normal ausbuchen, dann ist sie aus der OP-Liste raus und in der OP-Liste steht alles als ausgeglichen drin.
Wenn wir dann jedoch unter: Berichte → Kreditoren uns dann das Konto in 2023 angucken, bekommen wir dort ein Saldo ausgegeben, was eigentlich ja nicht sein dürfte. Da wir dem Kunden nichts mehr Schulden.
Für solche Fälle wird ja vom Programm automatisch ein EB-Wert angelegt und das hat auch bei anderen Konten problemlos funktioniert. Jedoch jetzt bei der nachgetragenen Rechnung leider nicht, bzw. der manuell angelegte EB-Wert taucht in der Zahlungsliste und als offener Posten auf.
Was sich mir erschließt, da es ja dafür eine Gegenbuchung geben muss.
Die Kundschaft hat Euch die Rechnung zukommen lassen oder die Zahlung?
Nope, Du kannst das Vorjahr problemlos noch offen haben und im aktuellen Jahr buchen. Das ist in der Praxis bei einem Grossteil der Unternehmen auch gar nicht anders möglich.
Sorry, ich bin maximal irritiert. Geht es hier um eine Rechnung von Euch an Eure Kundschaft oder um eine Rechnung an Euch durch einen Lieferanten?
So oder so: wenn in 2023 gezahlt wurde, dann ist ein entsprechender Saldo in 2023 doch vollkommen normal und auch unproblematisch!?
Okay das ist gut zu wissen, den so wie ich die Buchhaltung verstanden habe, konnten wir nicht von Dezember 2022 auf Januar 2023 wechseln, Lexware wollte immer er den Jahresabschluss machen, aber das ist ein andere Thema. (
Ja ich denke es war etwas verwirrend geschrieben. Also komme ich nochmal rein.
Firma Müller hat bei uns ein Reperaturarbeit durchgeführt. Die Arbeiten fanden im Dezember 2022 statt. Die Firma Müller hat leider vergessen uns die Rechnung noch in 2022 zu schicken. Dies wurde erst in 2023 nach geholt. Nach erhalt, haben wir die Rechnung in 2022 nach gebucht, da das Rechnungsdatum auch 2022 aufweist. Bezahlt haben wir die Rechnung natürlich erst in 2023, da es ja nicht vorher ging.
Das Einbuchen der Rechnung geschah jedoch erst, nachdem der Jahresabschluss bereits erfolgt war. Und hier kommen wir dann zu dem oben genannten Problem seitens unserer Buchhaltung.
Ich muss dazu sagen, ich bin kein gelernter Buchhalter und den Umgang mit dem Programm haben wir uns mit der Zeit selber bei gebracht. Wenn du jetzt sagst, dass ein Saldo im Folgejahr nicht schlimm ist, dann würde das unser Problem tatsächlich lösen.
Den das Kontenblatt ist ausgeglichen, wenn wir die die Zahlung aus 2023 gegen die Rechnung aus 2022 buchen.
Unsere Buchhaltung hat Bedenken, dass es vllt. zu steuerlichen Problemen kommt, wenn die Konten nicht glatt sind und ein Saldo mitgenommen wird.
Bei anderen Konten wird ein EB-Wert mit ins neue Jahr genommen und dort scheint auch alles glatt zu laufen, laut Buchhaltung. Nur bei den manuellen haben wir das Problem, welches aber vllt gar keins mehr ist. (:
ich habe auch das Problem, dass ich ab und an Rechnungen aus dem Vorjahr nachbuchen muss. Ich habe das Problem wie folgt gelöst.
Rechnung wird im Jahr 2022 erfasst.
EB-Wert 2023 wird manuell nachgetragen.
Zahlung wird gegen die eingebuchte Rechnung aus dem Jahr 2022 ausgeglichen. Das Kreditoren- bzw. Debitorenkonto ist damit ausgeglichen.
Da der EB-Wert jetzt noch in der OPOS-Liste auftaucht und dies nicht erwünscht ist, wird wie folgt vorgegangen: „Buchen“ „Offene Posten abgleichen“ wählen. EB-Wert aus der Liste heraussuchen, markieren und dann den Button „Rücksetzen“ wählen. Die Frage, ob der Wert aus der OPOS-Liste entfernt werden soll, bestätigen.
Mit dieser Vorgehensweise ist die OPOS-Liste wieder hübsch.
super cool und danke für deine Antwort. Habe es ausprobiert und es hat alles geklappt.
Das Konto ist ausgeglichen und die OPOS-Liste ist auch ausgeglichen plus der EB-Wert taucht in der Zahlungsliste nicht mehr auf!
Wieder was gelernt für heute, ich bin ehrlich, den „Rücksetz“ Button habe ich bis heute übersehen… (: