EB Wert-Fragen

Hallo,

ich werde beim recherchieren nicht schlauer und hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Bin seit Mitte des Jahres in der Buchhaltung.
(Lexware pro / soll versteuerter)

Für meine Fragen vorab eine Zusammenfassung:
Bei den letzten 18 Buchungsjahre wurde nie ein Jahreswechsel durchgeführt, damit im Januar/Februar für das vorherige Jahr Nachbuchungen oder Korrekturen gemacht werden können sowie die Erfahrung nach dem ersten (und der einzig durchgeführten) Jahreswechsel, Aussage der Kollegin, nach dem Jahreswechsel (2004 auf 2005) mache Beträge nicht gepasst hätten und deshalb nie wieder der Jahreswechsel durchführen wurde (was und welche Beträge - keine Ahnung)

  1. In der OP Liste erscheinen bei zwei Kreditorenkonten die jeweiligen EB Werte, kann ich das einfach „Rücksetzen“ bzw. wie ist damit umzugehen?

  2. Die beiden EB Werte wurden manuell angepasst, es wurde storniert und manuell wieder eingebucht, meine Frage hierzu und im Hinblick auf das kommende Buchungsjahr, kann man das so einfach machen? wenn ja, ist hier etwas zu beachten, damit diese nicht in der OP Liste erscheinen?

  3. Ich habe über die Vorteile des Jahreswechsel gelesen, dass eben die EB-Werte dann automatisch angepasst werden.
    Kann ich das für das kommende Buchungsjahr für dieses Jahr einfach machen?
    (Die letzten Jahre würden wahrscheinlich kaum gehen, da Anfang des Jahres Korrekturen für das vorherigen Jahr getätigt wurden und gleichzeitig der/die EB Wert/-e manuell angepasst wurden.)

Wenn jemand zu dieser Thematik bitte sein Wissen teilen würde, dann währe ich sehr dankbar :slight_smile:

Tobias

Hi,

ich nehme dann Du meinst Jahresabschluss? Denn ohne Jahreswechsel kannst Du ja nicht im neuen Buchungsjahr buchen.

Also Rücksetzen würde ja nur den Eintrag im OP entfernen, die Buchung selbst wird damit nicht beeinflusst.

Wenn Du gegen Debitor:in/Kreditor:in buchst, wird es immer ein OP werden, ausser Du buchst einen OP mit der Buchung aus.
Im Regelfall musst Du keine OPs vortragen, dass passiert automatisch, da OP jahresübergreifend geführt werden.

Das wäre beim Saldenvortrag der Fall.

Ja, wenn es gewünscht ist einfach bei Anlage des neuen BJ die Frage entsprechend beantworten.

Geht nur bei Anlage des neuen BJ, rückwirkend ist das nicht möglich.

Helfen die Infos weiter?