Hallo, ich kann leider meine E-Bilanz für 2021 nicht übermitteln und habe im INET noch nicht wirklich eine Lösung gefunden.
Es wird zwar immer wieder beschrieben, das man Variablen ändern soll, allerdings sind diese nicht änderbar da errechnet.
Das ist die Meldung:
Bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.
Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
Es liegt eine werthaltige Angabe zu ‚bs.eqLiab.equity.profitLoss‘ vor. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‚genInfo.report.id.incomeStatementendswithBalProfit‘ nicht zulässig.
Es wäre sehr schön, wenn hier jemand eine Step-by-Step Lösungsidee hätte. Das Finanzamt bestraft mich laufend wegen Nichtabgabe der E-Bilanz.
Oder kennt ihr jemanden, der diese Zuordungsfehler kostenpflichtig beheben kann?
vielen Dank für deine Antwort. Im Lexware selbst wird ja bei der E-Bilanz alles als ausgeglichen und in Ordnung gemeldet.
Ich habe ja jetzt erst in 2023 die FO 2023 gekauft und hatte bisher nur die FO2013 in betrieb. Damit konnte ich auch nooch nie eine E-Bilanz abgeben und da Finanzamt hatte es etwas hingenommen…
Ich muß jetzt zumindest ab 2019 eine abgeben, weil ich es ja jetzt auch könnte und viel Steuern zurückbekommen möchte.
Die Fehlermeldung ist tatsächlich so kurz. Den Screenshot konnte ich nicht hochladen.
Da ich ja vorher noch keine E-Bilanz erstellt habe, wäre natürlich die Frage, ob ich dann lieber erst mit 2019 beginne?
Zu:
Alle Konten sind zugeordnet, aber ob richtig ist natürlich die Frage…
Es ist auf keiner Seite ein Korrekturwert vorhaden
In der Überleitungsrechnung gibt es keine Prüfsumme, meinst du steuerlichen Betriebsvermögensvergleich?
Das mag sein, aber da beim Versand eine Fehlermeldung kommt, gibt es fehlerhafte Angaben.
Da dürfte keine Rolle spielen bzw. hat mit dem Fehler selbst eher nichts zu tun.
Die Werte für Vorjahre mal anschauen. Auch beim BVV und ggf. auch beim Anlagevermögen. Das Anlagevermögen kannst Du separat prüfen. Wird dort alles als fehlerfrei gemeldet?