leider habe ich jedes Jahr bei jedem Kunden das gleiche Problem: die Zahlen der von Lexware errechneten 1/11 für die Dauerfristverlängerung (in 2017) stimmen nicht mit denen der Ust.-VAs (2016) überein. Habe alle Buchungen vorgenommen, 11+12 auch eingebucht gegen Ust. lfd. Jahr etc. Das FA bekommt ja nur die Daten vom Konto 3820 und korrigiert somit immer die SVZ. Auf welche Zahlen greift das System zu? Denn wie gesagt, dem FA liegen ja keine anderen Zahlen vor als die von mir gemeldeten.
das ist so natürlich schwer zu sagen.
Ich habe jetzt alle SVZ-Anmeldungen für dieses Jahr abgeschickt und bei mir haben die Summen überall gestimmt.
Läßt sich die Differenz bei dir irgendwie erklären?
Ist da vielleicht die SVZ des Vorjahres mit im Spiel, weil die nicht auf 3830 sondern auch auf 3820 gebucht ist?
Ist da vielleicht die SVZ des Vorjahres mit im Spiel, weil die nicht auf 3830 sondern auch auf 3820 gebucht ist?
genau das ist der springende Punkt. Zu unterscheiden sind 2 Fälle:
Die Sondervorauszahlung wird angemeldet, wenn die UStVA für Dezember schon Geschichte ist. Dann ist Berechnungsgrundlage für die SVZ die Summe der Vorauszahlungen Januar bis Dezember.
Die SVZ soll angemeldet werden zu einem Zeitpunkt, wo die VA für Dezember noch nicht weg ist. Dann ist die Berechnungsgrundlage die Summe der VA 01-11 zzgl. der SVZ 2016.
Die Anleitungen vom FA sind nämlich verwirrend und zielen auf den Fall 2 ab. Im Fall 1 wird dann eine falsche (eben eine um die SVZ erhöhte) Berechnungsgrundlage übermittelt. Das FA merkt das aber sofort (die sehen ja, ob 11 oder alle 12 VA vorliegen) und korrigiert das von Amtswegen.