Dienstrad-Leasing E-Bikes

Liebe Alle,

ich arbeite mit LuG pro auf einem RD-Server.

Erstmalig ist nun Dienstrad-Leasing von E-Bikes abzurechnen. Die dafür vorgesehene recht elegante Methode ist u.a. dass man das Gehalt um die Leasingrate für das Fahrrad berabsetzt.

Hier stellt sich für mich die Frage, ob das das einfacht tut oder die Herabsetzung sprich Leasingrate als Kürzung auf der monatlichen Abrechnung aufführt, um so die ganze Sache zu dokumentieren.

Eine weitere Sache: In einem Fall ist zusätzlich ein geldwerter Vorteil von 5 Euro zu versteuern. :wink:
Nun hat aber der Glückliche auch schon einen Dienstwagen. Also für die 5 Euro GWV eine neue Lohnart anlegen?

Bleibt oder werdet gesund!

Viele Grüße aus Berlin