Die buchung kann nicht storniert werden, da bereits eine Ausbuchung zu diesem OP erfasst wurde!

Hallo zusammen,

ich bin gerade in ein neues Unternehmen eingestiegen.
Die Alte Mitarbeiter hat in den folgende Jahr Fehler in der Buchhaltung gemacht, so dass ich die fehlerhaften Rechnungen abschreiben sollte.
Das geht aber nicht, weil es mir eine Fehler OP Ausbuchung gibt.
Muss ich mit einem offiziellen Storno und einer neuen Rechnung vorgehen oder habe ich eine andere Lösung

MfG
Martina

Hallo Martina,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Wenn der OP bereits mit einer Zahlung ausgeglichen oder teilausgeglichen wurde, musst Du zunächst diese Buchung(en) der Zahlung(en) stornieren und danach kannst Du die Einbuchung stornieren.

Hilft das weiter?

Hallo Martina,

womit schreibst Du die Rechnungen? Mit Lexware-WaWi, Lexware faktura & auftrag, einem externen Fakturierungsprogramm oder mit Word?

Zunächst mal allgemein: Rechnungen, die das Haus verlassen haben, darf man nicht „zerreißen“, sondern muss sie durch eine Korrekturrechnung (früher „Gutschrift“ genannt) aufheben bzw. neutralisieren. Und bei der Einbuchung dieser Korrekturrechnung entsteht in der Buchhaltung ein neuer - negativer - OP. Der alte wird nicht angetastet. Ebensowenig die Ausbuchung.

Gruß
Rainer

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