Hallo die Firma endet am 30.06.2015. Bisherige Buchung z.B. 11500 an 8200 - 1200 - 11500. Konto ausgeglichen.
Weitere Buchung 4530 - 1200.
Ab 01.07.2015 soll ich die Debitoren an Forderungen buchen und die Kosten an Verbindlichkeiten. Wie lauten denn jetzt die Buchungssätze?
Hallo dolugeo,
bei den Debitoren ist das doch jetzt schon richtig.
Debitor/8200 bedeutet doch, daß die Forderung auch automatisch richtig unter „Forderungen aus LuL“ ausgewiesen werden.
Bei den Lieferanten buchst du dann eben entsprechend 4530/Kreditor.
Dann steht das unter „Verbindlichkeiten aus LuL“.
Viele Grüße
Marcus
Hallo Marcus,
diese Buchungen sind klar. Aber der Steuerberater hat gesagt ich muss ab 01.07. die Erlöse direkt auf Forderungen buchen, bzw. direkt auf Verbindlichkeiten, damit das abgegrenzt werden kann. Es besteht übrigens keine MWST - Buchhaltung ist für Ärzte.
Vielleicht kannst Du mir jetzt weiterhelfen.
Hallo dolugeo,
nun wäre aber noch interessant zu wissen welche Gewinnermittlungsart denn genutzt wird.
EÜR oder BVV?
Und „die Firma endet“ heißt die Praxis wird geschlossen?
Oder liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor?
Viele Grüße
Marcus
Hallo,
das verstehe ich nicht ganz. Wenn du auf Kreditoren buchst, wird automatisch auch das Konto 1700 bebucht und wenn du Debitoren buchst, geht dies automatisch auf das Konto 1400. Beim Kontendruck ist dies auch sehr gut zu sehen. Eventuell musst du aber von Ist- auf Sollbesteuerung umstellen - ich könnte mir vorstellen, dass dies gemeint ist mit „direkt auf Forderungen buchen“.
Ecrivain
Hallo,
das Problem ist immer noch nicht damit gelöst. Das direkt und Verbindlichkeiten und Forderungen gebucht wird ist mir klar.
Also es handelt sich um eine Chefarztpraxis im Krankenhaus. Hier fallen ja Patientenrechnungen an. Die Firma meines Chefas endete am 30.06.2015, ab 01.07.2015 kam ein neuer Chefarzt und wir gründeten eine GbR. Wir sind nicht umsatzsteurpflichtig.
Also ist es mit der Ist- und Sollversteuerung schon mal keine Möglichkeit. Es geht einfach darum die Rechnungen die nach dem 31.06.2015 geschrieben werden und auch bezahlt werden sollen auf ein Forderungskonto bzw. Verbindlichkeitskonto direkt gebucht werden. Es muss ja noch mit der Klinik abgrechnet werden. Es handelt sich übrigens um eine EÜR. Habe mir schon überlegt die Konten 1610 und 1410 zu verwenden. Sonst weiß ich mir immer zu helfen, mache die Buchführung seit 29 Jahren.
Damit handelt es sich aber um eine andere Rechtsperson und du musst eine neue Firma anlegen. In dieser kann m. E. nach genauso gebucht werden wie in der „alten“ des Chefarztes. Als Problem sehe ich hier jetzt aber die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem 1.7. Stimmt das? Ist das das Problem?
Wir sind nicht umsatzsteurpflichtig.
Also ist es mit der Ist- und Sollversteuerung schon mal keine Möglichkeit. Es geht einfach darum die Rechnungen die nach dem 31.06.2015 geschrieben werden und auch bezahlt werden sollen auf ein Forderungskonto bzw. Verbindlichkeitskonto direkt gebucht werden.
Das ist kein Problem mehr, da du für die GbR eine neue Firma anlegen musst. Für diese muss ja dann auch eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht werden, während vorher für den Chefarzt das Ergebnis in die Einkommensteuererklärung lief. Also ganz saubere Trennung möglich - bis 30.6. alte Firma buchen, ab 1.7. neue Firma buchen.
Es muss ja noch mit der Klinik abgrechnet werden. Es handelt sich übrigens um eine EÜR. Habe mir schon überlegt die Konten 1610 und 1410 zu verwenden. Sonst weiß ich mir immer zu helfen, mache die Buchführung seit 29 Jahren.
Auch dies geht ganz sauber über die beiden getrennten Firmen. Du kannst nicht zwei Firmen „vermischen“, weil sonst die Daten aus den früheren Jahren nicht mehr zugeordnet werden können. Das müsste aber auch der Steuerberater wissen (Aufbewahrungsfristen, Bp-Auswertungen etc.). Es müssen die originalen Abschlüsse rekonstruierbar sein, und das geht nicht, wenn du die Einzelfirma umbenennst in die GbR.
Hallo,
mit der Neugründung der GbR ist alles klar. Dieses habe ich auch schon viermal durchgezogen. Es geht mir hier einzig und allein um die Umbuchung ab dem 01.07. für die alte Einzelfirma, da habe ich noch bis September Rechnungen geschrieben, weil das in einem Krankenhaus immer dauert bis das durch das Controlling geht. Also wie buche ich die Rechnungen und Ausgaben ab 01.7. auf ein Forderungskonto oder Verbindlichkeiten. Darum geht es mir nur.
Hallo, ich bin mit meinen Buchungen immer noch nicht weiter gekommen. Leider ist die 0900 bei mir gesperrt.
Kann mir nicht jemand die Buchungssätze mitteilen, die ich ab dem 01.07. für Debitoren an Forderungen und Kosten an Verbindlichkeiten eingeben muss. Oder beschreibe ich die Vorgänge verkehrt.
Hallo dolugeo,
ich kann dein Problem leider nicht nachvollziehen. Alles, was die „alte“ Firma betrifft, buchst du auch in der alten Firma mit den Buchungssätzen, die du ja bislang auch benutzt hast. Da ändert sich doch nichts. Damit werden auch die noch offenen Posten ausgeglichen. Wenn du dies nicht willst, musst du über Verrechnungskonten lösen.
Alles, was die neue Firma betrifft, buchst du in der neuen Firma (neuer Mandant). Die Buchungssätze bleiben ja gleich - du hast Debitoren- und Kreditorenkonten und die zugehörigen Aufwands- und Ertragskonten.
Ecrivain