Ich habe eine Frage zum DATEV Export .
Wir wollen unsere Buchhaltungsdaten zum Steuerberater exportieren im DATEV Format (2015 komplett und 2016 teilweise). Das funktioniert leider nicht. Es kommt immer der Fehlerhinweis, dass Buchungen fehlerhaft sind.
Genutzt wird das Programm Büro easy plus 2016 seit 2013 (vorher Quickbooks - eine Datenübernahme in büro easy plus hat stattgefunden) - wir buchen aufgrund ISt Versteuerung.
Ich habe vorerst herausgefunden, dass ein DATEV Export nur bei Soll-Versteuerung funktionieren soll oder bei Neuanlage ab 2014 als Ist-Versteuerung. Ist das richtig? Das würde ja heissen, dass ich die Daten nicht zum Steuerberater exportieren kann?
Kann mit da bitte jemand baldmöglichst weiterhelfen?
Vielen Dank.
Hallo Bürofee,
gut, dass ich auch die anderen Foren durchsuche - du bist nämlich im Buchhalter gelandet und nicht im Büro Easy-Forum.
Zu deiner Frage: der DATEV-Export funktioniert unabhängig von Soll- oder Istversteuerung, EÜR oder Bilanzierer, ab wann BE benutzt wird etc.
Wo kommen denn die Fehlermeldungen - schon beim Export aus BE oder erst beim Import beim Steuerberater in DATEV? Bei letzterem vermute ich sehr stark, dass es an Splitbuchungen hängt, bei denen mehrere Soll- und Habenkonten angesprochen werden (also z. B. Lohnbuchungen etc.). Ich habe hierzu in den letzten Tagen auch eine Diskussion im Lexware-Forum gefunden
sowie eine Anleitung zum DATEV-Export
https://support.lexware.de/support/produkte/buero-easy/fragen-und-antworten/000000000015554?searchTerms=DATEV-Export
Vielleicht hilft das weiter.
Gruß Ecrivain