"Das Fälligkeitsadtum darf nicht vor dem Belegdatum liegen"

Hallo zusammen,

die im Titel zitierte Aussage gibt mir Lexoffice, wenn ich eine Ausgabe buchen will, bei dem der Tag meiner Zahlung vor dem Rechnungsdatum liegt. Was soll das? Ich bin quasi gezwungen das Zahldatum auf einen anderen, falschen Tag zu legen, damit ich diese Ausgabe erfassen kann.

Gibt es da eine Lösung? Gerade zum Jahreswechsel könnte so etwas problematisch sein, weil es für die EÜR ins falsche Jahr landen könnte.

Schönen Woche
Belize

Hallo Belize,

warum nicht den Beleg erfassen mit Belegdatum = Fälligkeitsdatum und dann im 2. Schritt die Zahlung dem Beleg zuordnen?

Nein, nicht bei dem oben beschriebenen Ablauf.