Cashback verbuchen

Hallo,

ich habe einen Drucker gekauft. Wert 270 Netto. Das wurde als Anlage erfasst mit Sofortabshreibung. 2 Wochen später habe ich Cashback netto 40 bekommen. Ich bekomme es aber niccht hin, es richtig zu verbuchen. Der Drucker ist als Anlage erfasst.
Meine Gedanken dazu sind folgende:
Ich muss ja den Kaufpreis netto um 40 Euro reduzieren, weil ja weniger abgeschrieben werden soll. dadurch. Aber ich bekomme es weder bei Belegerfassung reduziert noch im Nachhinei. Außerdem weiß ich nciht, was nun mit der Ust ist. Die bekomme ich ja von dem normalen Kaufpreis zurück. Wenn sich aber der Nettopreis reduziert, redoziert sich doch automatisch die Ust?

Falls jemand eine Lösung hat, wäre ich sehr dankbar und glücklich!

Hi,

sprechen wir hierbei von Lexware buchhaltung oder von Lexware Office (ehemals lexoffice)?

Ob man das in dieser Konstellation MUSS kann ich nicht sagen, dass müsstest Du mit Deinem Steuerbüro abklären.

Naja, wenn, dann sind es 2 Bruttobeträge, die Du buchst, wenn beides mit Umsatzsteuer belegt ist.

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