BWA zieht die falsche Werte

Hallo zusammen,

wir buchen Ein- und Ausgangsrechnungen unserer GmbH in Lexware professionel mit Leistungsdatum. In der BWA werden die Umsätze richtigerweise entsprechend des Leistungsdatums zugeordnet.
Bei den Eingangsrechnungen werden die Kosten jedoch der Periode des Belegdatums zugeordnet und nicht dem zeitraum der Leistung - das ist falsch.

Ich habe nun auch alle BWA’s probiert. Gibt es eine Einstellung, die ich anpassen muss? Mich wundert es, dass Lexware hier nicht von Hause das richtige Vorgehen anwednet.

Würde mich sehr über eine Rückmeldung hierzu freuen. Bisher gab es hier immer sehr hilfreiche Antworten.

Hi,

nein, nach meiner Kenntnis ist das korrekt. Ausgangsrechnungen werden nach Leistungsdatum verbucht, Eingangsrechnungen nach Belegdatum.

2 „Gefällt mir“

Hey Steve,

erneut besten Dank für die zeitnahe Rückmeldung! So wie ich es gelernt habe, ist es anders. Für mich ist es auch logisch, da die BWA ja die Erfolgsrechnung der verschiedenen Zeiträume angeben soll. Wir haben zum Beispiel einen Lieferanten, der nur zweimal im Jahr die Rechnungen schreibt, dann aber jeweils für die letzten 6 Monate und das in beachtlicher Höhe.

Siehe hierzu:

Siehe oben auch die Beschreibung nach DATEV.

Um hier noch eine kurze Antworten zu geben: Die Lexware BWA bildet eigentlich die umsatzsteuerechtliche Sicht wieder (Ausgangsrechnungen nach Leistungsdatum, Eingangsrechnungen nach Belegdatum). Allerdings soll eine BWA ja die betriebswirtschaftliche Sicht zeigen.

Ich bezog mich auf die Umsatzsteuer. Bzgl. BWA bin ich leider raus. Das sind Expert:innen im Bereich Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Auswertungen besser bzgl. ihrer Kenntnisse.

Sorry, dass ich hier dann keine grosse Hilfe sein kann. :frowning:

1 „Gefällt mir“

Hey Steve, kein Thema, du hast mir hier oft genug geholfen!

Ich habe auch Mal den Support angeschrieben und schaue Mal, wie die Rückmeldung sein wird.

LG

Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.