Buchungssatz nach und zum Geschäftsvorfall der Umsatzsteuervoranmeldung

  1. Wird nach einer Umsatzsteuervoranmeldung am 08.08.2025 der Mustermann UG in Deutschland für das 2. Quartal 2025, aus der sich eine entsprechende Schuld der Mustermann UG gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 160,74 € ergibt, in der Buchhaltung der Mustermann UG in skr04 am 08.08.2025 ein Geschäftsvorfall für diese Verbindlichkeit gebucht? Oder findet eine solche Verbuchung eines Geschäftsvorfalls erst mit der entsprechenden späteren Zahlung vom Bankkonto der Mustermann UG an das Finanzamt statt?
  2. Bitte nenne mir den korrekten Buchungssatz, wenn die Buchhaltung der Mustermann UG den Kontorahmen in SKR04 verwendet, das Bankkonto das Buchhaltungskonto 1800 ist, das Buchhaltungskonto 3820 das Verrechnungskonto für Umsatzsteuervorauszahlungen ist und ansonsten in Sachen Vorsteuer und Umsatzsteuer noch die Buchhaltungskonten 1406 (Abziehbare Vorsteuer 19 %), 03806 (Umsatzsteuer 19 %) und 03816 (Umsatzsteuer nicht fällig 19 %) existieren.
  3. Warum verbucht Lexware Buchhaltung plus nach einer entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Quartal 2025 über das Elster-Modul nicht eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt am 08.08.2025, sodass die Buchhaltung am 08.08.2025 die wahren Vermögensverhältnisse der Mustermann UG abbildet?

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

zu 1) Hängt davon ab ob Soll- oder Istversteuerung genutzt wird.

zu 2) Liest sich ein bisschen wie ein Prompt für eine KI-Anfrage. Hier agieren aber eher Menschen. :slight_smile: Für was genau möchtest Du denn nun einen Buchungssatz?

zu 3) Warum sollte das Programm dies tun? Die Verbindlichkeit ergibt sich doch aus den Vorsteuer-/Umsatzsteuerkonten. Ein OP an Kreditor Finanzamt wäre hier mMn doch doppelt-gemoppelt…

Hallo Alacanta,

genau wie bei einer Rechnung hast Du hier 2 Geschäftsvorgänge:

  1. Die Anmeldung (ELSTER-Protokoll) und
  2. die Bankbelastung.

Das Protokoll buchst Du Umsatzsteuervorauszahlungen an Umsatzsteuer lfd. Jahr oder Kreditor Finanzamt. Nicht alle Unternehmen sind “Klitschen”, die ständig den Überblick im Kopf haben. Der GF oder der Kollege vom Buchhalter will jederzeit prüfen können, ob die UStVA schon raus ist.

Die Bankbelastung buchst Du dann Umsatzsteuer lfd. Jahr oder Kreditor Finanzamt an Bank.

Das FA muss als Kreditor angelegt werden, wenn die Zahlung per Überweisung erfolgen und diese nicht manuell gepinnt werden soll. Bei einer Lastschrift kann auch das Sachkonto “Umsatzsteuer Vorjahr” benutzt werden. Ebenso, wenn nicht mit Personenkonten gearbeitet wird.

Gruß

Rainer

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