Buchung von sonstige betriebliche Aufwendung

Moin,

habe eine (Anfänger)-Frage.
Ich habe einen Beleg für einen Aufwand im Bereich sonstige betriebliche Aufwendung den ich auf 4920 Telefon buchen wollte (Kosten für Simkarten-Aktivierungen). Der Beleg erfüllt in keinster Weise die die Kriterien einer Rechnung. Kein Firmenname, Anschrift, etc… Es steht nichtmal Rechnung drauf. Nur der Zahlungsbetrag (in USD). Es ist aber halt ein Aufwand den ich in die Kosten bringen möchte.

  1. Ist das Konto grundsätzlich in Ordnung?
  2. Muss ich das dann mit „keine“ Steuer einbuchen?
  3. Ich buche einfach den tatsächlich auf der Kreditkarte gebuchten €-Betrag gegen Bank und hänge den Belag ran. Korrekt?

Danke für eure Hilfe

Hallo Tim,

das sind eigentlich Fragen, die ein Steuerberater für dich beantworten kann.

Dazu einfach mal die Anforderungen an ein Beleg durchlesen.

Ich denke es gibt ja auch die Möglichkeit Eigenbeleg zu erfassen :thinking:

Klingt für mich nach einem eher 13b Dienstleistung. Hat ja was mit Reverse Charge zu tun.
Müsste aber ein Steuerberater genauer prüfen.

Kann man glaube ich pauschal nicht sagen, hängt vom Beleg ab. Das kann dir ein Steuerberater genau sagen.

einen anderen Betrag hast du ja nicht. man müsste aber wo auch immer dann wahrscheinlich den Wechselkurs vermerken.

Wir sind hier alle nur Anwender und können keine Fragen zu steuerlichen Buchungen machen. Um auf der sicheren Seite zu sein, lieber Steuerberater fragen. Oder man macht es so, wie man es für richtig hält.

Gruss

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Hallo Tim, ich bin auch kein Steuerberater und kann Ihnen daher nur aus dem Bauchgefühl raten: Den Betrag nur netto, also ohne Umsatzsteuer buchen und den Beleg dazu ablegen. Wenn solche Buchungen/Geschäftsfälle nicht zur Regel werden, sollte das Finanzamt eigentlich nichts dagegen haben.