Hallo,
wir sind ein junges Team und benötigen etwas Hilfe mit der Buchung von Lexoffice.
Wir verkaufen Event-Tickets über Ticket Tailor (Londoner Firma). Diese Firma erstellt für unsere Kunden Rechnungen, die wir jedoch nicht in Lexoffice einpflegen können. Wir erhalten das Geld via PayPal und Stripe und buchen das folglich auf unser Bankkonto, welches mit Lexoffice verbunden ist. Nun haben wir jedoch keine Belege, denen wir die einzelnen PayPalbuchungen und der Stripe Sammelbuchung zuordnen können. Wie kann man hier vorgehen? Einzelne Rechnungen manuell zu erstellen würde nicht in Frage kommen, da wir pro Woche ca. 1000 kleine Buchungen haben. Ist es hier möglich irgendwie eine Sammelbuchung zu machen? Wir wissen leider nicht, wie man das Thema angehen soll, da es keinerlei Informationen im Netz gibt.
Hi und herzlich Willkommen in der Community.
warum nicht und gibt es seitens diesem Dienstleister keine Abrechnungen zu den durchgeführten Transaktionen?
Habt Ihr Euch schon mal PayJoe angeschaut? Evtl. kommt Ihr damit weiter.
Ansonsten sollte der Dienstleister eine Abrechnung anbieten und mit dieser können die Transaktionen dann verbucht werden.
Hallo Steve,
das einzige was sie machen, ist dass sie dem Kunden eine PDF anfügen mit der Position, Preis, etc. Alles aber relativ einfach gehalten. Die PDF bekommt aber nur der Kunde und wir nicht. Ich kann die Orders exportieren als CSV und so weiterverarbeiten. Das ist die einzige Möglichkeit.
Über PayJoe bin ich heute auch gestolpert, aber dafür benötige ich ja in Lexoffice zuordnenbare Rechnungen, die zu den Transaktionen zugeordnet werden.
Ist es irgendwie möglich jede Woche eine Sammelrechnung zu stellen, dann eine PDF mit den Transaktionen anzuhängen?
Unser Problem ist außerdem noch, dass wir 2 Steuersätze haben. Einmal Pfand und einmal das Produkt. Es wird also später auf eine eigene Lösung hinauslaufen, jedoch wird erst einmal vorläufig das so bleiben müssen. Auch andere Tools sind keine Lösung, da die Funktionalität in anderen Tools einfach so nicht gegeben ist.
In ihrem Namen und in Eurem Namen? Wenn ersteres, dann müsst Ihr doch eine Art Abrechnung von ihnen bekommen, nicht?
Auch da gibt es Option, Belege aus System mit zu transferieren, aber ob dieser Dienstleister hier dabei ist, kann ich aktuell leider nicht sagen.
Kann man schon machen, empfehle ich jedoch nicht, da der Umsatz bereits durch den Dienstleister erzeugt wird und mit Deiner Sammelrechnung weiterer Umsatz entsteht. Die Frage der Abrechnung zwischen Euch und dem Dienstleister müsste zunächst geklärt werden.
In unserem Namen. Wir können im Briefkopf unsere Firmenadresse angeben und die steht dann auf der PDF, die der Kunde bekommt.
Der Dienstleister hat leider keinerlei Verbindung zu irgendwelchen Accounting Tools. Das einzige wäre es, die offene Schnittstelle zu nutzen, um dort die Order-Daten bei Bestellung in ein Accounting Tool einzuspeisen und so die Rechnung erstellen zu lassen. Ist bei uns aber so nicht praktikabel.
Der Umsatz sollte nicht über den Dienstleister gehen, sondern nur über uns. Wir rechnen sozusagen direkt mit dem Kunden ab und nicht über den Dienstleister. Der Dienstleister hilft nur bei der technischen Abwicklung.
Ich habe gestern Abend die ganzen Bestellungen des Dienstleisters mittels CSV exportiert. Dann nach PayPal und Stripe gefiltert und die Anzahl an bestellten Produkten summiert. Ich habe dann in Lexoffice einen Sammelkunden für Onlinezahlungen eingerichtet und dort die Produkte mit 7% Steuer eingetragen und das Pfand mit 19%. Ich würde dann noch die Gebührenrechnungen von PayPal und Stripe dann separat einbuchen als Nebenkosten des Geldverkehres. Dadurch, dass nur an 2-3 Tagen Zahlungen eingehen und nicht durchgängig wäre dies eine machbare Lösung.
Was denkst du darüber?
Liebe Grüße
Ich kann (und darf es auch gar nicht) das rechtlich nicht bewerten, aber wenn die Belege in Eurem Namen erstellt werden, solltet Ihr auch die Belege als solche bekommen. Ihr seid aufbewahrungspflichtig dafür. Da sollte nochmal ein Austausch mit dem Dienstleister stattfinden.
Halte ich, wie bereits geschrieben, für nicht optimal, da damit der Umsatz mehrfach entsteht und versteuert werden muss, wenn es schlecht läuft.