Buchen von Aufwand vom Vorjahr

Hallo zusammen,

habe mal folgende eine buchhalterische Frage: Wie wird Aufwand für das Vorjahr gebucht und so abgegrenzt, dass es den Gewinn des aktuellen Geschäftsjahrs nicht verändert?

Konkret geht es hier um die nachträgliche Bezahlung einer Stromrechnung aus dem Vorjahr. Es wurde dafür werde Rückstellungen gebildet noch Verbindlichkeiten gebucht.

Sorry das ist Grundlagenwissen aber daran hapert’s leider öfters.

Danke vorab für Eure Erläuterungen.

VG, kehri

Hallo kehri,

dazu muss man wissen, ob du bilanzierst oder eine Einnahmenüberschussrechnung machst. Das Vorgehen ist ziemlich unterschiedlich.
Bei EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) kannst du nichts in das alte Jahr verschieben. Wenn du jetzt erst gezahlt hast, gehört di Ausgabe in das laufende Jahr. Es gibt nur eine Ausnahme: § 11 EStG, d.h. Ausgaben innerhalb von 10 Tagen um den Abschlussstichtag, die laufend zu zahlen sind wie Mieten, Umsatzsteuervorauszahlungen etc. Das dürfte bei dir aber nicht vorliegen, da du von Abgrenzungen sprichst.
Bei Bilanzierern (Bilanz und GuV) muss zwingend die Rechnung im Vorjahr gebucht werden als Verbindlichkeit, der Aufwand, der das neue Jahr betrifft, ist entsprechend als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu buchen und wirkt somit in Höhe des Anteils für das neue Jahr im laufenden Geschäftsjahr.

Gruß Ecrivain

1 „Gefällt mir“

vielen Dank, Ecrivain werde jetzt prüfen, ob im Vorjahr nicht doch Verbdindlichkeiten/Rückstellugen gebucht wurden.

VG, kehri