Eine MA von uns ist bereits seit fast 78 Wochen krank (Bezug Krankengeld). Da sie weiterhin krank geschrieben ist, wird sie demnächst Arbeitslosengeld („Nahtlosigkeitsregelung“) erhalten.
Wie müssen wir hier bei der Lohnabrechnung vorgehen? Ich habe gelesen, dass die MA abgemeldet werden muss? Ist das korrekt?
gerne gebe ich euch eine Info zum aktuellsten Stand.
Lt. Krankenkasse müssen wir die MA mit Meldegrund 34 von der Sozialversicherung abmelden. Lt. Lexware Hotline funktioniert dies wie folgt: Unter Fehlzeiten ab dem Tag, an dem sie kein Krankengeld mehr bezieht, Krankheit ohne Krankengeldbezug anklicken. Daraufhin soll die Meldung an die Sozialversicherung erfolgen. Ich hoffe, dass es so funktioniert. Wir konnten es leider noch nicht testen.
Die Arbeitsbescheinigung mussten wir manuell erstellen, da dass Programm nur eine Arbeitsbescheinigung erstellt, wenn ein Austrittsdatum angegeben wurde. Dies ist nicht möglich, da die MA ja weiterhin bei uns beschäftigt ist.
Hat von euch jemand Erfahrung mit solch einem Fall?