Betriebsprüfung RV

Hallo Frank, Hallo Steve,

bei unserer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wurde festgestellt, das keine Nacht- und Feiertagstunden an die Berufs-Genossenschaft übermittelt wurden.
Was kann ich tun, das diese Stunden bei der jährlichen Meldung an die BG mit übermittelt werden.

Danke und liebe Grüße

Andrea

Hallo Andrea,

das Problem tritt dann auf, wenn die Zuschlagsarten nicht als zusätzliche Stunden verwendet werden sondern so als Lohnart…

Beispiel: MA arbeitet 8 Std. am Sonntag, dann bekommt er normalerweise 8 Std. Lohn (001) + 8 Std Zuschlag (0013) . Die BG Std. werden dann aus den Grundlohn (001) berechnet, also 8 Std.

Wenn du es anderes machst, z.B. nur bei 0013 die Std. einträgst, werden die BG Std nicht berechnet, das kann man in der Lohnart auch nicht ändern.

Einzigste Möglichkeit ist dann unter Stunden Berufsgenossenschaft die Std. „von Hand“ einzutragen.

Vielen Dank, lieber Frank für die Hilfe. :slight_smile: Andrea