Betriebsausgabe privat bezahlt

Hallo an alle!

Ich bin ganz frisch selbstständig und habe jetzt angefangen mit Lexoffice zu arbeiten. Mir war klar, dass es sinnvoll ist, so früh wie möglich ein Geschäftskonto zu haben, weshalb ich mir jetzt auch eins geholt habe. Tatsächlich musste ich aber eine Ausgabe bereits mit meinem Privatkonto bezahlen. Nun ist meine Frage, wie ich diese Ausgabe von meinem Privatkonto, das ich nicht mit Lexoffice verknüpfen will, richtig mit meinem Geschäftskonto und Lexoffice verknüpfe? Den Beleg konnte ich ja schon hochladen. Wenn kch einfach auf „privat bezahlt“ kategorisier, was bedeutet das genau? Habe ich dadurch fehlende Informationen später für die EÜR?

Meine Vermutung war, dass ich von dem Geschäftskonto den genauen Betrag wieder auf mein privates Konto überweisen muss, damit Lexoffice das richtig als bezahlte Rechnung erkennt. Aber ist es dann nicht einfach Geldtransfer beziehungsweise Privatentnahme?

Ich wollte den Steuerberater anfangs erst mal vermeiden, weil es mir zu kostspielig ist für den Start, mich auch es sehr interessiert, zumindest die Buchhaltung selbst zu lernen. Aber in solchen Momenten überlege ich mir wenigstens einen Beratungstermin mal geben zu lassen. Vielleicht hat jemand aber auch die gleiche Erfahrung gemacht und weiß wie das genau gemacht werden soll?

Vielen lieben Dank!

Hallo Franzir,

geneell ist es so wenn man Privat etwas für das Unternehmen verauslaget macht man eine „Reisekostenabrechnung“ Diese wird dann verbucht. :wink:
Verknüpfen würde ich somit da hier nix.

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Hallo,

ich mache das wie folgt:

-Kasse auffüllen , Einlage vom Geschäftskonto bsp. 500,-€.
Das Geld musst du abheben oder vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto buchen.

Von der Bank geht das Geld auf Geld in Transit (1360)
Soll/ Haben
Buchung 1360/1200 ( SKR3)
Buchung 1000/1360 ( SKR3)

Wenn du jetzt vom Privatkonto etwas bezahlst, buchst du das nicht über Bank sondern Kasse.
Buchung:
Soll/Haben
Aufwand…/ Kasse 1000
Damit ist deine Bank sauber und du hast kein Durcheinander.

Solltest du noch keine Einnahmen habe aus deiner Tätigkeit, buchst einen Betrag auf Privateinlagen and Kasse.

Wenn du eine Privatentnahme buchst, wird diese nicht als Aufwand in der Buchhaltung/ Jahresabschluss berücksichtig.
Alle Beleg AR/ER müssen gegen eine Aufwands oder Erlöskonto gebucht werden, damit dein Bild stimmt :slight_smile:

Du kannst auch jetzt nach deiner Ausgabe die Kasse füllen… Erstattung aus der Kasse können nach Belegdatum oder auch Erstattungsdatum gebucht werden.

Ich nehme an du machst Istversteuerung, wenn ja, dann passt das.

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