Berechnung Stundenlohn / Arbeitszeit - SFN Zuschläge

Hallo zusammen,

wir sind zwar nur Endkunde und die Lohnbuchhaltung wird durch unser Steuerbüro gemacht, jedoch hätte ich eine Frage zur rechtlichen Lage / zur Umsetzung in Lexware.

Vorliegend wurde für die Berechnung des Stundenlohnes sowie der monatlichen Arbeitszeit immer der Faktor 13/3 zu Grunde gelegt. Seit einer Aktualisierung der Lohnkonten (wie gesagt ich bin hier leider Laie) stellte sich nunmehr heraus, dass das Programm den Faktor 4,35 für die Berechnung der monatl. Arbeitszeit zu Grunde legt.

Unter Berücksichtigung des Monatslohnes und der monatl. Arbeitszeit ergibt sich daher nunmehr ein geringfügig geringerer Stundenlohn. Würde man hier nach wie vor die SFN-Zuschläge unverändert auf Basis des damaligen Stundenlohnes zahlen, würde für die Differenz des „überzahlten“ Stundenlohnes im Rahmen der SFN-Zahlung eine steuerpflicht anfallen.

Daher wollte ich fragen ob die Berechnung mit dem 4,35 Faktor zwingend eforderlich ist oder ob hier nach wie vor eine 3/13 Regelung berücksichtigt werden kann?

Wie gestalltet sich dies
a) rechtlich
b) hinsichtlich der Umsetzung im Programm? Ist eine Änderung des hinterlegten Faktors möglich?

Viele Grüße
Frank

Hallo Franl

herzlich Willkommen im Forum!

Wie sich das rechtlich verhält, dazu können und dürfen wir hier nichts sagen, da ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Bei der Lohnabrechnung wird bei den SFN Zuschlägen von Lexware automatisch erkannt ob eine Steuerpflicht vorliegt und auch evtl. ein steuerpfl. Anteil ausgewiesen. Manuelle Einstellungen von Faktoren, etc. sind nicht möglich