Hallo zusammen,
eine Frage:
Die Berechnung von Kurzarbeitergeld richtet sich ja nach den in Tabellen ersichtlichen pauschlierten Nettoentgelt.
Das leuchtet mir ein - wegen der Steuerprogression.
Sind diese pauschalierten Nettoarbeitsentgelte auch für die Berechnung für Eltern nach dem IFSG anzuwenden?
Und wenn ja, wo steht das?
Danke für euere Antworten.
Viele Grüße
Anke