Berechnung Entschädigung für Eltern

Hallo zusammen,

eine Frage:

Die Berechnung von Kurzarbeitergeld richtet sich ja nach den in Tabellen ersichtlichen pauschlierten Nettoentgelt.
Das leuchtet mir ein - wegen der Steuerprogression.

Sind diese pauschalierten Nettoarbeitsentgelte auch für die Berechnung für Eltern nach dem IFSG anzuwenden?

Und wenn ja, wo steht das?

Danke für euere Antworten.

Viele Grüße
Anke

Hallo Anke,

ich kann Dir die Frage nicht beantworten. Aber das ist eigentlich auch gar nicht so wichtig. In Kürze kommt eine Aktualisierung, welche auch die Abrechnung für Ersatz nach IFSG ermöglicht. Siehe: