Hallo zusammen,
bisher habe ich im Feld „Belegdatum“ bei Eingangsrechnungen immer das Rechnungsdatum eingetragen. Nun habe ich den Fall, dass mir eine Rechnung erst mit sehr großer Verspätung zugestellt wurde. Das Rechnungsdatum liegt fast ein Jahr in der Vergangenheit. Trage ich nun bei Belegdatum dieses Datum ein, zeigt Lexoffice mir plötzlich im Bereich „Elster“ eine „steuerrelevante Änderung“ für den damaligen Zeitraum an. Aus Programmsicht verstehe ich das Verhalten - Lexoffice weiß ja nicht, dass ich die Rechnung erst so spät bekommen habe. Gleichwohl darf meiner Meinung nach die Vorsteuer aber erst heute (bei Vorliegen einer gesetzeskonformen Rechnung) geltend gemacht werden, ergo gibt es keine „steuerrelevanten Änderungen“ und die damalige Voranmeldung muss auch nicht korrigiert werden!
Frage: Wie bringe ich Lexoffice nun bei, dass die Vorsteuer bitte im aktuellen Zeitraum geltend gemacht werden soll? Mir fällt da nur ein, unter „Belegdatum“ eben das Eingangsdatum anzugeben.
Ist das so korrekt? Darf man das überhaupt? Oder würde man hier ganz anders vorgehen?
Danke für eure Hilfe, viele Grüße,
Daniel