ich nutze Lexoffice zum ersten Mal und habe eine Frage bzgl. der Zuordnung einer Rechnung.
Ich habe eine Rechnung aus dem EU-Auslang (Niederlande) erhalten in der die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wurde, habe also nur den Nettobetrag gezahlt.
Meine Frage ist jetzt: Wenn ich den Beleg buchen möchte, muss ich bei der Steuer 19% eintragen oder keine?
Habe Deinen Beitrag ins passende Forum verschoben.
Es kommt grundlegend darauf an, welcher Sachverhalt es ist. Ist es Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) oder ist der Sachverhalt an sich ohne Umsatzsteuer etc. Steht denn noch etwas auf dem Beleg, warum keine Steuer ausgewiesen wird?
vielen Dank!
Sorry, wusste nicht genau in welches Forum die Frage gehört
Zur Frage: Ja, tatsächlich wäre es in meinem Fall wohl Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Die Rechnung wurde ja Netto ausgewiesen und ich habe sie Netto beglichen.
Die entsprechende Umsatzsteuer müsste ich dann ja ans Finanzamt abführen und könnte sie dann gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Ich war jetzt nicht sicher was ich dann beim entsprechenden Beleg der Rechnung auswählen muss.
Ja, es gibt einen Beleg bzw. die Rechnung. Auch ein Verweis auf Reverse Charge ist auf der Rechnung. UStID ist sowohl von mir, als auch der Firma angegeben.