Beitragssätze für Krankenkassen nachträglich ändern

Hallo zusammen,

gerade haben wir ein Schreiben einer Krankenkasse bekommen, dass die Zusatzbeiträge für diese falsch eingepflegt waren. Hauptproblem dabei ist, dass seit dem 01.04.2016 falsche Beitragssätze zugrunde liegen. (Und es ist natürlich jetzt erst aufgefallen…) Nun werden wir aufgefordert, die Beiträge für den gesamten Zeitraum zu korrigieren. Ich weiß auch wo ich das in Lexware finde, bekommen aber natürlich (berechtigterweise) den Warnhinweis, dass sich dies auf alle Abrechnungen der betroffenen Mitarbeiter auswirkt. Da dadurch ja eine Lohnminderung resultiert und man meines Wissens nach eine Frist von 3 Monaten hat, solche Fehler auszubügeln, ansonsten steht dem Arbeitnehmer rein rechtlich der höhere Betrag zu, weiß ich nicht so wirklich, was ich jetzt machen soll.

Merkt Lexware das mit der o.g. 3-Monats-Regel automatisch? Gibt es da entsprechend irgendwelche anderen Einstellungen, von denen ich gerade nichts weiß?

Vielen Dank für jede Hilfe (auch wenn sie nur bedingt mit Lexware an sich zu tun hat…)

Liebe Grüße
Lina

Hallo Lina,

die 3 Monats Regel kennt Lexware nicht, aber unabhängig davon, mußt du es trotzdem ab April korregieren und melden.

Dazu muß du es ja bei Verwaltung KK Allgemein die neue Sätze eintragen, ab 01.04 danach läuft eine Korrekturassistent und der zusätzliche Beitrag wird mit dem nächsten Beitragsnachweis abgeführt.

Danke für die schnelle Antwort!

Habe es jetzt entsprechend eingetragen und tatsächlich ist ein ganzer Stapel Korrekturen rausgekommen. Zum Glück hat das nur einen Mitarbeiter betroffen, aber das mit den nachträglichen Abzügen ist natürlich doof, aber gut.