Hallo zusammen,
ich rechne einige Minijobber ab und habe bei der Erstellung des Beitragsnachweises (BN) im Monat Februar wohl einen Fehler gemacht.
Ich habe bei der Erstellung des BN den Schalter „Beitragsnachweise erstellen mit vereinfachtem Schätzverfahren“ obwohl die Abrechnungswerte der Monate Januar und Februar fix waren. Bei einem abgerechneten Geringfügigen MA wurde der Beitragsnachweis für den Monat Januar für die 450 € korrekt ermittelt. Nun habe ich gesehen, dass bei diesem MA für die Abrechnung des Monats Februar über einen Betrag in Höhe von ca. 60 € bei der Erstellung des Beitragsnachweises die Beiträge aus dem Monat Januar wieder in Abzug gebracht worden sind so dass nun ein negativer Betrag für die Knappschaft ermittelt wurde. Der MA ist zum 28.02.2017 ausgeschieden. Nach den derzeitigen Beitragsnachweisen würde ich für diesen MA nur Beiträge für die Lohnzahlung in Höhe von 60 € anstatt für 510 € abführen.
Was habe ich falsch gemacht, bzw. vergessen?
Vielen Dank.