Beitragsgruppe bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo zusammen.

Ich habe die Lohn- und Gehaltsbuchungen von einer Mitarbeiterin übernommen und gerade festgestellt, dass bei einigen geringfügig Beschäftigten der Beitragsschlüssel 6-1-0-0 und bei anderen 6-5-0-0 angegeben ist. Kann/darf ich diese Beitragsschlüssel für alle geringfügig Beschäftigten im nachhinein ändern und überall den gleichen verwenden? Und was ist der Unterschied zwischen beiden?

Für Euere Hilfe bedanke ich mich bereit im voraus.

Hallo Herbert,

die 6-5-0-0 stehen vermutlich bei schon länger Beschäftigten drin, dies bedeutet das Sie nicht selber in die RV einzahlen. War früher, ich glaube bis 2014, Standard.

Standardmäßig müssen alle geringe Beschäftigten mit 6-1-0-0 geschlüsselt werden, es sei denn, Sie lassen sich per Antrag befreien, dann kannst du Sie 6-5-0-0 schlüsseln.

Ein Wechsel von einer in die andere Gruppe ist nur zum Anfang der Beschäftigung möglich und erlaubt!

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Ich habe gleich nachgeschaut. Tatsächlich sind die Mitarbeiter, die mit 6-5-0-0 belegt sind schon lange bei uns und die mit 6-1-0-0 sind nach 2014 neu bei uns. Dann weiß ich jetzt warum, lasse alles und bedanke mich für die rasche Antwort