bAV Einrichtung seit Einführung des Pflichtzuschusses

Hallo zusammen,

ich brauche dringend einmal fachkundige Hilfe, weil ich inzwischen nicht mehr sicher bin, ob unsere bAV-Verträge in Lexware korrekt eingerichtet sind.

Folgender Fall:

Ein Mitarbeiter hat zwei Entgeltumwandlungsverträge:

  • Vertrag 1: 75 € Entgeltumwandlung
  • Vertrag 2: 105 € Entgeltumwandlung

In Summe also 180 € Entgeltumwandlung.

An die Versicherung sollen monatlich insgesamt 282 € überwiesen werden, aufgeteilt in:

  • 161,25 €
  • 120,75 €

Der Versicherungsvertrag ist derzeit wie folgt hinterlegt:

  • Gesamtbeitrag: 282,00 €
  • Arbeitgeberanteil: 102,00 €
  • Arbeitnehmeranteil: 180,00 €

Im Lexware-Lohnprogramm haben wir außerdem den gesetzlichen Pflichtzuschuss mit 15 % in den Firmeneinstellungen aktiviert.

Wir haben die Verträge damals so angelegt, dass wir auf die gewünschten Überweisungsbeträge an die Versicherung kommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Pflichtzuschuss auf die Entgeltumwandlung angerechnet wird.

Nach meinem bisherigen Verständnis bedeutet das:

  • 180 € Gesamtbeitrag aus Sicht des Arbeitnehmers
  • davon 27 € gesetzlicher Pflichtzuschuss (15 %)
  • somit 153 € tatsächliche Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers
  • zusätzlich 75 € Arbeitgeberzuschuss

= 282 € Gesamtbeitrag an die Versicherung

Nun hat mich unser Versicherungsvertreter auf etwas aufmerksam gemacht, das mich stutzig macht.

Auf der Lohnabrechnung werden ausgewiesen:

  • Lohnart 920 Altersvorsorge Zusatzleistung = 102,00 €
  • Lohnart 926 Altersvorsorge Barlohnumwandlung = 180,00 €
  • Lohnart 993 bAV Pflichtzuschuss = 27,00 €

Meine Frage ist nun:

Wenn die 102 € Altersvorsorge-Zusatzleistung bereits aus

  • 75 € Arbeitgeberzuschuss und
  • 27 € gesetzlichem Pflichtzuschuss

bestehen, warum wird der Pflichtzuschuss dann zusätzlich noch einmal mit der Lohnart 993 ausgewiesen?

Genau an diesem Punkt komme ich nicht mehr weiter.

Der Versicherungsvertreter ist der Meinung, dass dadurch die Berechnung insgesamt nicht stimmen könnte. Sollte das tatsächlich so sein, befürchte ich, dass nicht nur dieser Vertrag betroffen wäre, sondern möglicherweise sämtliche bAV-Verträge, die wir seit Einführung des gesetzlichen Pflichtzuschusses in gleicher Weise eingerichtet haben.

Gibt es die Möglichkeit, dass sich das ein Experte aus dem Forum per Fernwartung mit mir anschaut? Falls hier tatsächlich ein grundlegender Einrichtungsfehler vorliegt, möchte ich ungern selbst Änderungen vornehmen, bevor klar ist, was korrekt ist. Wenn nötig, nehme ich auch Kontakt mit dem Support auf.

Vielen Dank für jede Hilfe.

Viele Grüße
Christine

Hallo Christine,

Dein grundsätzliches Problem liegt erst mal nicht in Lexware. Der Arbeitgeber muss bei einer Entgeltumwandlung MINDESTENS 15% des Beitrags übernehmen. Zahlt er mehr, gibt es die 15% nicht zusätzlich.

Wenn du in Lexware die 15% Mindestzuschuss ankreuzt, berechnet das Programm automatisch 15% vom Arbeitnehmerbeitrag als Pflichtzuschuss, berücksichtigt aber nicht, dass du schon mehr wie die 15% bezahlst. Daher musst du - wenn du mehr bezahlst wie 15% - nur den Arbeitnehmerbeitrag und den Arbeitgeberbeitrag eingeben, und kein Kreuz beim Mindesttuschuss setzen.

Auf der Abrechnung erscheint dann der Arbeitnehmerbeitrag in voller Höhe als Entgeltumwandlung und der Arbeitgeberbeitrag als Zuschuss.

Grundsätzlich musst du also „nur“ Arbeitnehmerbeitrag und Arbeitgeberbeitrag im der vollen Höhe einsetzen (damit kommst du auf die Summe, die an die Versicherung gezahlt wird), und das Kreuz bei Mindestzuschuss entfernen.

Deine Abrechnung ist aber auch jetzt korrekt, weil du ja als Arbeitgeberzuschuss nur den Betrag angegeben hast, der zusätzlich zum Mindestzuschuss gezahlt wurde. Da das Programm die 15% automatisch dazu rechnet, stimmt der Gesamtbetrag wieder.

Damit wird der Arbeitgeberzuschuss nur in zwei Beträgen ausgewiesen.

Hallo,

vielen Dank für Deine Rückmeldung und die Erklärung. Das hat mir tatsächlich sehr geholfen.

Mir war war nicht bewusst, dass der Pflichtzuschuss in Lexware nicht zusätzlich aktiviert werden darf, wenn der Arbeitgeber ohnehin bereits mehr als die gesetzlichen 15 % leistet!

Für uns hat das natürlich Auswirkungen, weil die Mitarbeiter dadurch mehr erhalten haben als vorgesehen.

Schade ist nur, dass man bei Einführung des Pflichtzuschusses nirgendwo ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Dann wäre dieser Fehler gar nicht erst passiert.

Also nochmals vielen Dank für Deine Hilfe und die schnelle Aufklärung!

Viele Grüße
Christine

Hallo Christine,

gerne :blush: