Hallo zusammen,
ich brauche dringend einmal fachkundige Hilfe, weil ich inzwischen nicht mehr sicher bin, ob unsere bAV-Verträge in Lexware korrekt eingerichtet sind.
Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter hat zwei Entgeltumwandlungsverträge:
- Vertrag 1: 75 € Entgeltumwandlung
- Vertrag 2: 105 € Entgeltumwandlung
In Summe also 180 € Entgeltumwandlung.
An die Versicherung sollen monatlich insgesamt 282 € überwiesen werden, aufgeteilt in:
- 161,25 €
- 120,75 €
Der Versicherungsvertrag ist derzeit wie folgt hinterlegt:
- Gesamtbeitrag: 282,00 €
- Arbeitgeberanteil: 102,00 €
- Arbeitnehmeranteil: 180,00 €
Im Lexware-Lohnprogramm haben wir außerdem den gesetzlichen Pflichtzuschuss mit 15 % in den Firmeneinstellungen aktiviert.
Wir haben die Verträge damals so angelegt, dass wir auf die gewünschten Überweisungsbeträge an die Versicherung kommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Pflichtzuschuss auf die Entgeltumwandlung angerechnet wird.
Nach meinem bisherigen Verständnis bedeutet das:
- 180 € Gesamtbeitrag aus Sicht des Arbeitnehmers
- davon 27 € gesetzlicher Pflichtzuschuss (15 %)
- somit 153 € tatsächliche Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers
- zusätzlich 75 € Arbeitgeberzuschuss
= 282 € Gesamtbeitrag an die Versicherung
Nun hat mich unser Versicherungsvertreter auf etwas aufmerksam gemacht, das mich stutzig macht.
Auf der Lohnabrechnung werden ausgewiesen:
- Lohnart 920 Altersvorsorge Zusatzleistung = 102,00 €
- Lohnart 926 Altersvorsorge Barlohnumwandlung = 180,00 €
- Lohnart 993 bAV Pflichtzuschuss = 27,00 €
Meine Frage ist nun:
Wenn die 102 € Altersvorsorge-Zusatzleistung bereits aus
- 75 € Arbeitgeberzuschuss und
- 27 € gesetzlichem Pflichtzuschuss
bestehen, warum wird der Pflichtzuschuss dann zusätzlich noch einmal mit der Lohnart 993 ausgewiesen?
Genau an diesem Punkt komme ich nicht mehr weiter.
Der Versicherungsvertreter ist der Meinung, dass dadurch die Berechnung insgesamt nicht stimmen könnte. Sollte das tatsächlich so sein, befürchte ich, dass nicht nur dieser Vertrag betroffen wäre, sondern möglicherweise sämtliche bAV-Verträge, die wir seit Einführung des gesetzlichen Pflichtzuschusses in gleicher Weise eingerichtet haben.
Gibt es die Möglichkeit, dass sich das ein Experte aus dem Forum per Fernwartung mit mir anschaut? Falls hier tatsächlich ein grundlegender Einrichtungsfehler vorliegt, möchte ich ungern selbst Änderungen vornehmen, bevor klar ist, was korrekt ist. Wenn nötig, nehme ich auch Kontakt mit dem Support auf.
Vielen Dank für jede Hilfe.
Viele Grüße
Christine