Bareinzahlung in Kasse

Hallo zusammen, ich nutze Lexware Financial Office plus. Nun bin ich gerade dabei den Kassenbericht mit der zu diesem Programmpaket gehörenden Buchhaltung zu erstellen. Wie buche ich das richtig, wenn mir der Geschäftsführer Bargeld für die Kasse gibt? (Porto, Kleinmaterial Büro, Kaffeeküche etc.) Dieser Bericht wird dann an unsere externe Buchhaltung weitergeleitet. Wie erstelle ich den Eigenbeleg dafür? Vielen Dank für eure Unterstützung.

Hi,

die Frage ist, woher kommt das Geld denn? Von wem Du es bekommst ist meiner Ansicht nach nicht entscheidend, sondern mehr, woher. Also wurde es vom Konto abgehoben? War es schon im Bestand der Kasse?

Also das Geld stammt aus dem Privat-Geldbeutel. Und hin und wieder hebt der Chef es erst im nächsten Monat vom Firmenkonto wieder ab. Wie erklären wir das unserer externen Buchhaltung? Es handelt sich immer um einen Betrag im 2stelligen Bereich.

Also bei Einzelunternehmen ist das relativ einfach lösbar: Privateinlage oder Privatentnahme. Bei Kapitalgesellschaften geht das - nach meiner Kenntnis - nicht so einfach. Da muss ich aus steuerrechtlicher Sicht passen. Ob man so einfach Einlage von GF buchen kann, weiss ich da leider nicht.

Die externe Buchhaltung ist ein Steuerbüro? Dann vielleicht dort mal fragen, wie das optimalerweise gehandhabt werden soll(te).

Gern hier Feedback, wenn Du da nähere Kenntnisse zu bekommst.

Hallo Petra,

es handelt sich hier um einen Geldtransit. Und die Abhebung vom Bankkonto hat ebenfalls über das Geldtransitkonto zu erfolgen.

Sag das aber nach der Buchung dem GF, dass sich hier ein OP befinde - und bittest ihn darum, Dir die Buchung auf dem Kontoauszug zu zeigen, da er sonst eine schwarze Kasse (neben Deiner offiziellen) schaffe und sich der Untreue schuldig mache. Der Chef hat kein Firmengeld in die eigene Tasche zu stecken.

Gruß
Rainer

Hallo Rainer, da liegt wohl ein Missverständnis vor. Da fließt privates Geld in die Firmenkasse.
Grüße Petra

Hallo Petra,

wenn er das Geld vom Firmenkonto abhebt, ist es ja kein privates Geld. Er darf das Geld gar nicht für sich behalten, sonst liegt Untreue vor.

Wenn er das Geld nicht abgehoben hat, sondern privates zur Liquiditätssicherung in den Betrieb stopft, wäre es bei einer GmbH keine Privateinlage, sondern eine Kapitalrücklage gemäß §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

Daher ist hier wichtig, zu unterscheiden:

  1. Das Geld wurde vom Firmenkonto abgehoben = Geldtransit
  2. Ein Gesellschafter pumpt privates Geld in die Firma = Kapitalrücklage

Im letztgenannten Fall ist auch das steuerliche Einlagekonto fortzuschreiben. Sonst zahlt der Typ eines Tages Steuern auf sein eigenes Geld. :frowning_face:

Gruß
Rainer